Eiselfing – Betriebsleiterwohnung oder Austragshaus? Darüber streiten in Eiselfing der Gemeinderat und die letztendlich zuständige Bauabteilung im Landratsamt in Rosenheim.
Der Fall betrifft einen Antrag für die Freihamer Straße in Kerschdorf. Der Baubewerber möchte eine Betriebsleiterwohnung erstellen. Im Vorbescheid war der Gemeinderat damit einverstanden, dass diese in einem landwirtschaftlichen Nebengebäude errichtet wird. Das Landratsamt legte aber nun fest, dass nur ein Austragshaus gebaut werden darf.
Rupert Reininger (ULGE), selbst praktizierender Landwirt, fand das Vorgehen der Bauabteilung des Landratsamtes „nicht verständlich“. „In Kerschdorf haben wir eine starke Wohnbebauung. Warum diese Umbenennung zum Nachteil des Baubewerbers?“, stellte er fest. Und weiter meinte er dazu: „Ein junger einheimischer Bürger will hier Wohnraum schaffen und wird mit den Vorgaben des Landratsamtes eingeschränkt“. Er schlug deshalb vor, dass der Zustimmung aus Eiselfing ein entsprechender Kommentar beigefügt wird. Josef Wagner (FWG) sah das ähnlich und fügte noch an „dass es nicht immer sinnvoll und richtig ist, wenn die Senioren aus den Höfen ausziehen müssen, nur damit sie dann im Austragshaus leben“.
Mit den entsprechenden kritischen Anmerkungen stimmte der Gemeinderat Eiselfing dem Bauantrag des Bewerbers aus Kerschdorf einstimmig zu – zusätzlich mit dem Hinweis für das Landratsamt, dass die Kommune eine Betriebsleiterwohnung sehr wohl als „zustimmungsfähig“ ansehen würde. bua