Paketzusteller stibitzt Autoreifen

von Redaktion

48-Jähriger vor Amtsgericht Traunstein: Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung

Traunstein –Ein wohnsitzloser rumänischer Paketzusteller lieferte vor allem Pkw-Reifen nicht an die rechtmäßigen Empfänger aus, fälschte aber deren Unterschrift und verkaufte die Beute an eine Kfz-Werkstätte. Das Amtsgericht Traunstein mit Richter Christopher Stehberger verhängte wegen siebenfacher Unterschlagung eine siebenmonatige Strafe mit Bewährung und einen Werteersatz von 1150 Euro nach dem Prinzip „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“.

Der 48-Jährige war bei einer Firma angestellt, die von ihrem Sitz im nordwestlichen Landkreis Traunstein aus für den DPD Deutschland Pakete ausfuhr. Zwischen November 2017 und Februar 2018 hätte er – bis auf eine Ausnahme – jedes Mal Autoreifen ausliefern sollen.

Reifen an eine Werkstatt verkauft

Die Empfänger wohnten in Ebersberg, Haag, Unterreit, Rosenheim und Kirchseeon. Sie erhielten gar nichts von den bestellten Reifen oder zu wenige. Der geständige Zusteller veräußerte die Reifen stattdessen an eine völlig ahnungslose Werkstatt. Eine Frau in Obertaufkirchen sah nichts von ihren bestellten Reinigungs- und Hygieneartikeln.

Nachdem mehrere Betroffene Strafanzeigen erstattet hatten, wurde die Polizei aktiv. Anhand bestimmter Versandcodes und durch Videoüberwachung in der Zentrale geriet der 48-jährige Mann schnell in Verdacht. Trostberger Beamte arbeiteten dabei eng mit den Kollegen in Ebersberg zusammen.

Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger Stefan Neudecker aus Traunstein sein Geständnis verkünden. Straffällig sei er geworden, weil er als Alleinverdiener von dem relativ geringen Lohn seine kranke Frau und die drei minderjährigen Kinder in seinem Heimatland unterstützen müsse. Für eine noch notwendige Operation der Ehefrau fehle das Geld.

Deshalb, so der Anwalt, habe sein Mandant versucht, zu Geld zu kommen. Alles habe er nach Rumänien geschickt, selbst nichts behalten. „Es tut ihm leid“, versicherte der Verteidiger.

Den Vorwurf des „Fälschens beweiserheblicher Daten“, wie die nachgemachten Unterschriften rechtlich eingestuft werden, stellte das Gericht auf Antrag von Staatsanwalt Thomas Krojer ein. Der Anklagevertreter forderte neun Monate Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährung und eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 1150 Euro.

Verteidiger Stefan Neudecker trat ebenfalls für eine Bewährungsstrafe ein, allerdings von maximal sechs Monaten. Der Anwalt bat, keinen Werteersatz anzuordnen. Der 48-Jährige habe dringend Geld benötigt und sei von dem Subunternehmer ausgebeutet worden.

Gericht hebt

Haftbefehl auf

Im Urteil hielt Richter Christopher Stehberger fest, dass die Strafe ohne weitere Auflagen auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Den Haftbefehl hob das Gericht schließlich auf. Mit Zustimmung des Staatsanwalts wurde die Entscheidung sofort rechtskräftig.

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