Spielplatz im neuen Baugebiet auf Eis

von Redaktion

„Schonstett-Süd“ soll erst bewohnt sein

Schonstett – Soll im neuen Baugebiet „Schonstett-Süd“ ein Kinderspielplatz gebaut werden –oder nicht? Mit dieser Frage hatte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zu beschäftigen.

Das Gremium legte fest, dass der Spielplatz erst dann angelegt werden soll, wenn eine entsprechende Bebauung vorhanden ist, beziehungsweise Wohnnutzung aufgenommen wurde.

Um die Erschließungsmaßnahme mit den Vertragspartnern aber trotzdem im Jahr 2020 abrechnen zu können, soll die Grund- stücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH BayernGrund der Gemeinde den Betrag von 31000 Euro gemäß Kostenschätzung auszahlen. (Die BayernGrund GmbH erstellt die Erschließungsinfrastruktur und rechnet dann mit Gemeinde und Grundeigentümern ab. Anm. d. Red.). Die Gemeinde wird diesen Betrag dann zweckgebunden für die Anlage des Kinderspielplatzes verwenden.

Sollten die Herstellungskosten des Kinderspielplatzes unter diesem Betrag liegen, wird die Differenz anteilig der jeweiligen Grundstücksgröße den Vertragspartnern erstattet.

Die Erschließungsstraße im neuen Baugebiet „Schonstett Süd“ erhält den Namen „Am Köblgraben“. mv

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