Griesstätt Schonstett Amerang
Griesstätt – Gemäß einer Gemeinde-Anordnung ist es verboten Feuerwerkskörper wegen bestehender Brandgefahr in der näheren Umgebung von Kirche, Friedhof, Feuerwehrgerätehaus, Schule, Kindergarten, des ehemaligen Klosters Altenhohenau, des „Ecker-Stadels“, Schreinereien und Zimmereien, Sägewerksbetrie