Albaching – Der Albachinger Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2018 gebilligt und die Verwaltung entlastet. Ein Punkt gab Anlass zur Diskussion: die Hundesteuer. Sollte sie erhöht werden und im Umkehrschluss könnten alle, die einen Hundeführerschein nachweisen, als Belohnung sogar weniger Steuern zahlen? Mit einer Debatte zu diesen Fragen reagierte das Gremium einmal mehr auf den Fall eines Rottweilers, der, wie berichtet, zwei Kinder verletzt hatte.
Die Finanzlage der Gemeinde im Jahr 2018 wurde von der Rechnungsprüfung „als geordnet“ angesehen, wie Verwaltungsleiter Christian Thomas verlas. Erfreulicherweise konnte demnach der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 818849 Euro komplett für die Eigenfinanzierung von Investitionen verwendet werden. Dem Schuldenstand zum Ende des vergangenen Jahres von null Euro standen Rücklagen in Höhe von 4137227 Euro gegenüber.
Zu mehreren Themenbereichen hatte der Rechnungsprüfungsausschuss Anmerkungen und Anregungen, unter anderem zur „Hundesteuersatzung“. Die Ausschussmitglieder waren der Meinung, dass die Hundesteuersätze mit derzeit 48 Euro pro Jahr für den ersten und 72 Euro pro Jahr für jeden weiteren Hund „sehr niedrig“ angesetzt seien. Daher sollte ein Vergleich der Aufwendungen, insbesondere der Unterhaltskosten für die Hundetoiletten, im Gegensatz zu den Erträgen vorgelegt werden. Zudem sprach sich der Ausschuss dafür aus, zu prüfen, ob es möglich sei, bei Vorlage eines sogenannten „Hundeführerscheins“ einen Erlass auf die Hundesteuer zu gewähren. Wenn ja, könnte die Hundesteuer erhöht und für diejenigen, die einen Hundeführerschein vorlegen würden, ein entsprechender jährlicher Nachlass gewährt werden. Die von der Verwaltung ausgearbeitete Übersicht über die Erträge und Aufwendungen zeigte, dass in den vergangenen Jahren nach Abzug der Ausgaben immer Beträge zwischen etwa 1400 und knapp 3000 Euro übrig geblieben waren.
Wenige schwarze Schafe unter Haltern
Auch Informationen zum sogenannten „Hundeführerschein“ selbst hatte die Verwaltung zusammengetragen: Dieser sei ein Nachweis darüber, dass man eine theoretische und eine praktische Prüfung zum Thema Hundehaltung bestanden habe. Bei der Sachkundeprüfung gehe es nicht darum, den Hund zu überprüfen, sondern vielmehr dessen Halter, insbesondere, wie dieser in Alltagssituationen mit dem Hund kommuniziere, diesen unter Kontrolle habe und verschiedene Begegnungssituationen meistere. Hauptziel hierbei sei, dass die Herrchen und Frauchen Gefahrensituationen frühzeitig erkennen und darauf entsprechend reagieren könnten.
Andere Gemeinden, wie beispielsweise Feldkirchen-Westerham, gewähren sogar eine Steuerfreiheit für zwei Jahre, wenn der Halter den Hundeführerschein vorlegt, berichtete Christian Thomas weiter.
Gemeinderätin Jessica Vital-Robarge (GWA), auch Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, hatte diesen Vorschlag eingebracht und erklärte die Beweggründe: Es gehe ihr weniger darum, unbedingt die Hundesteuer anheben zu wollen, sondern vielmehr darum, zu erreichen, dass mit den Vierbeinern richtig umgegangen werde, da man damit ernstere Vorfälle wie in der jüngsten Vergangenheit weitgehend verhindern könne. Auch in ihrem persönlichen Wohnumfeld, so führte sie aus, kämen ihr häufig freilaufende Hunde entgegen, die laut Angaben ihrer Besitzer angeblich „nichts tun“, aber bei vielen Menschen Angst auslösen würden. Die meisten Hundebesitzer, mit denen sie darüber gesprochen habe, seien aber durchaus positiv aufgeschlossen gegenüber einem Sachkundenachweis. Die meisten würden auch Hundeschulen besuchen. Es seien ja immer nur „wenige schwarze Schafe“, mit denen es Probleme gebe, so Vital-Robarge.
Ratskollege August Seidinger junior (GWA) wollte wissen, ob die Gemeinde einen Hundeführerschein bei Anschaffung eines Vierbeiners festlegen könnte. Erzwingen könne man dies nicht, erklärte ihm Christian Thomas. Helmut Maier (GWA) meinte, der Gemeinderat sollte sich fragen: „Was will man damit erzielen? Kann man mit einem Hundeführerschein eine Disziplinierung der Hundehalter erreichen?“ Auswärtige könne man ohnehin nicht mit abdecken. Aber von einer generellen Erhöhung der Hundesteuer „würde ich die Finger lassen“, stellte er fest. Nun soll dieses Thema noch einmal als eigener Tagesordnungspunkt in einer künftigen Sitzung des Albachinger Gemeinderates aufgegriffen werden.