St. Wolfgang – Der Gemeinderat St. Wolfgang hat mit dem Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung „Kleinschwindau“ im Juli den ersten Schritt zur Schaffung von Baurecht für Einheimische in dem kleinen Ortsteil getan.
Damit „wir im Verfahren weiterkommen“, sagte der Verwaltungsleiter Christian Miksch im Bau- und Umweltausschuss, sei ein Auslegungsbeschluss auf Grundlage des Planentwurfs vom Ingenieurbüro Thomas Seisenberger zu fassen. Der Verfahrensschritt wurde einstimmig beschlossen.
Den Umgriff hätte man sich zwar etwas großzügiger vorstellen können, sei aber der „empfohlenen Linie“ des Landratsamtes gefolgt, sagte Bürgermeister Ullrich Gaigl (FW). Im Plan wurde darauf hingewiesen, dass das Oberflächenwasser möglichst versickert werden muss und wenn nicht möglich dem nahen Graben zuzuführen ist.
In der neuen Geschäftsordnung des Gemeinderats waren geplante Entscheidungskompetenzen für den Bauausschuss einigen Gemeinderäten zu weitreichend und wurden nach kontroverser Diskussion angepasst (wir berichteten).
Stefan Müller hakte deshalb im Bauausschuss nach. Der neue Gemeinderat der FW-Armstorf meinte, der Ausschuss beschließe nun einen Verfahrensschritt und der „Rest des Gemeinderates“ wisse davon nichts. Dies könnte zu Kritik im Gremium führen, weil sich einige vielleicht nicht informiert fühlten.
Bürgermeister Gaigl beruhigte. Wie eh und je würden Grundsatzentscheidungen zur Bauleitplanung – wie jetzt zur Außenbereichssatzung – im Gemeinderat getroffen und für das weitere Verfahren sei der Bauausschuss zuständig.
Vizebürgermeister Konrad Bernhard (FW Schönbrunn-Gatterberg) betonte: „Jeder Gemeinderat hat die Möglichkeit, in der Bauausschusssitzung zuzuhören“ oder könne bei der Verwaltung oder dem Bürgermeister nachfragen. hew