Albaching erlässt Abstandsflächensatzung

von Redaktion

Gremium ermöglicht engere Bebauung

Albaching – Neben der Stellplatz- und Garagensatzung wurde auch eine Abstandsflächensatzung in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Albaching erlassen, zu der Verwaltungsleiter Christian Thomas einen Entwurf ausgearbeitet hatte.

Darin legte die Gemeinde fest, wie viel Abstand ein Gebäude zur nächsten Bebauung haben muss. Orientiert werde sich dabei an der Höhe, das heißt, bei einer Wandhöhe von beispielsweise sechs Metern sind grundsätzlich genauso viele Meter Abstand zum Nachbarn einzuhalten. In einer neuen Regelung des Freistaats ist ein geringerer Faktor für die Berechnung dieser Abstände vorgesehen, statt eins sind es nun 0,4. Dies sei vor dem Hintergrund erfolgt, dass gerade in Städten, wo Wohnraum gebraucht wird, eine engere Bebauung möglich werde. Auf kommunaler Ebene müsse ein Beschluss gefasst werden, ob man beim bisherigen Schema bleiben oder das neue übernehmen wolle. Der Gemeinderat entschied sich einstimmig für einen Wert von 80 Prozent anstatt der 40. Damit ist eine etwas engere Bebauung als bisher möglich.

Artikel 9 von 11