Drei Wohnungen über Stall genehmigt

von Redaktion

Albaching Ein einstimmiges „Ja“ des Gemeinderats erhielt ein Bauwerber aus dem Gemeindeteil Thal für seinen Antrag auf Vorbescheid in der jüngsten Sitzung. Drei Wohneinheiten sind im Obergeschoss eines im südwestlichen Bereich bereits bestehenden Stallgebäudes geplant. Dazu kommen sechs Stellplätze. Damit einem solchen Vorhaben auf landwirtschaftlichem Grund nichts im Wege steht, sind eine ganze Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Das Baugesetz schreibt vor, dass die „äußere Gestalt“ des Gebäudes im Wesentlichen „gewahrt“ bleiben muss, das Vorhaben „einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz“ dienen soll, das Gebäude in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle stehen muss und höchstens fünf Wohnungen je Hofstelle erlaubt sind. All das ist hier der Fall. Zudem verpflichtet sich der Bauwerber, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen. id

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