Wasserburg – Das Landratsamt Rosenheim hat erneut eine Anordnung für die „Montagsspaziergänge“ in Wasserburg erlassen. Die für den 10. Januar geplante, nicht angemeldete Veranstaltung gegen die Corona-Regelungen in Wasserburg darf laut Landratsamt nur stationär stattfinden.
Die Behörde hat am Mittwochabend eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Begründet wird sie unter anderem mit einem „deutlichen Konflikt- und Aggressionspotenzial“, das zuletzt bei den montäglichen „Spaziergängen“ in Wasserburg zu sehen gewesen sei.
Hofstatt als
Ort festgelegt
Gemäß Allgemeinverfügung darf die Veranstaltung zwischen 18 und 20.30 Uhr in der Hofstatt stattfinden. Ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern sei einzuhalten. Zudem seien alle Teilnehmenden grundsätzlich verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag reiche eine medizinische Gesichtsmaske. Seit dem 29. November 2021 finden in Wasserburg jeden Montag unangemeldete Veranstaltungen statt, zu denen teils anonym in Telegram-Chatgruppen aufgerufen wurde. Während die ersten „Spaziergänge“ grundsätzlich friedlich abliefen, musste die Polizei nach Angaben des Landratsamtes bei den Versammlungen am 20. und 27. Dezember mehrfach ein Aufeinandertreffen der Teilnehmer mit den Gästen einer angemeldeten Gegenveranstaltung verhindern, deeskalierend eingreifen und Kontrahenten trennen.
Für den 10. Januar wurde bereits eine Gegendemonstration mit rund 250 Teilnehmern angemeldet, teilt das Landratsamt Rosenheim weiter mit. Veranstalter dieser Gegenkundgebung sind die Jusos Rosenheim-Land, die Grüne und die Linke Jugend aus dem Landkreis Rosenheim. Start ist um 18 Uhr am Wasserburger Rathaus, bestätigen die Veranstalter auf Anfrage.
Luca Fischer von den Jusos legt Wert auf die Feststellung, dass sich die Gegendemo nicht gegen Impfgegner wendet. Vielmehr möchten die Jusos und ihre Unterstützer nach seinen Angaben auf die ihrer Meinung nach bestehende Gefahr hinweisen, dass die „Montagsspaziergänge“ von Rechts und von Verschwörungstheoretikern unterwandert werden könnten.
Problem war nach Angaben der Behörden an den vergangenen beiden Montagen, dass bei den „Spaziergängen“ kein Veranstaltungsleiter zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Am 3. Januar seien etwa 100 Teilnehmer im Wasserburger Stadtgebiet anzutreffen gewesen. Dabei musste laut Landratsamt festgestellt werden, dass Teilnehmer die Maskenpflicht und Mindestabstände nicht eingehalten hätten. Es wurden mehrfach Ordnungswidrigkeiten in Form von Verstößen gegen die Allgemeinverfügung vom 30. Dezember festgestellt, nachdem sich eine Gruppe von circa 25 Personen ohne Einhaltung von Mindestabstand und Maskenpflicht zu einem Aufzug formiert hatte, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamtes weiter.
Der Aufforderung der Polizei, sich aufzulösen, sei die Gruppe nicht nachgekommen. Sie sei angehalten und die Personalien seien festgestellt worden, was zu Unmut und aggressivem Verhalten geführt habe.
Bisher haben entsprechende Versammlungen in Form von Spaziergängen sechsmal in Folge stattgefunden, zuletzt am 3. Januar. Aufgrund der mittlerweile regelmäßig stattfindenden montäglichen „Spaziergänge“ in der Wasserburger Innenstadt sei davon auszugehen, dass diese auch am kommenden Montag, 10. Januar, stattfinden würden und erneut keine Versammlungsanzeige erfolgen werde. Aufgrund der fehlenden Abstimmungsmöglichkeiten mit den anonymen Initiatoren der Versammlungen, der schwer einschätzbaren Situation sowie der polizeilichen Feststellungen bei den vorangegangenen Versammlungen hielt es das Landratsamt Rosenheim als Versammlungsbehörde nach Rücksprache mit der Polizei und dem Ordnungsamt der Stadt Wasserburg für erforderlich und auch verhältnismäßig, für die mögliche Veranstaltung am 10. Januar Anordnungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz zu treffen. Diese sind auch im Amtsblatt Nummer eins veröffentlicht. Es kann auf der Landkreis-Homepage unter dem Link nachgelesen werden: www.landkreis-rosenheim.de/aktu- elles/#amtsblatt-amtsblaetter-2022.