Bebauungsplan für Gewerbegebiet „Mitterfeld“ verabschiedet

von Redaktion

Gemeinderat Obing setzt sich mit Stellungnahmen auseinander – Zwei Feldlerchenreviere gefährdet

Obing – In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat Obing den Bebauungsplan für das neue Obinger Gewerbegebiet „Mitterfeld“ als Satzung, die nun mit ihrer Veröffentlichung gültig wird.

Zuvor setzte er sich erneut mit Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und von Bürgern auseinander, die eingegangen waren, nachdem das Gremium zu Beginn des Jahres aufgrund des ersten Auslegungsverfahrens einige Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf vorgenommen hatte. Ausführlich behandelte der Rat die vorgelegte Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde. Diese ging davon aus, dass mindestens zwei Feldlerchenreviere durch das geplante Gewerbegebiet verloren gehen könnten und deshalb Ausgleichsmaßnahmen für die Feldlerche erforderlich wären. Einstimmig berief sich der Gemeinderat auf die Wiesenbrüterkartierung von 2018 und merkte an, dass man nicht davon ausgehen könne, dass sich die Lage für die Feldlerche inzwischen so verbessert habe, eine über den gegenwärtigen Zustand hinausgehende Störung durch das Gewerbegebiet aber auszuschließen sei. Außerdem verwies der Rat wegen der Forderung zur Eingrünung des geplanten Regenrückhaltebeckens auf die für diesen Bereich vorgesehene Festsetzung als öffentliche Grünfläche mit naturnaher Gestaltung als Extensivgrünland, ohne Düngung und Pestizide und mit zweischüriger Mahd sowie vorgegebenen Strauchbepflanzungen im oberen Böschungsbereich. Änderungen an der Planung seien aus seiner Sicht nicht mehr erforderlich.

Der ehemalige Geschäftsleiter der Obinger Gemeindeverwaltung Ludwig Mörner schlug vor, die Anlage des Geh- und Radweges an der Kienberger Straße zwischen Obing und Paffing entlang des Gewerbegebietes mit einem Grünstreifen und der Pflanzung von Bäumen zwischen Straße sowie Geh- und Radweg fortzuführen, vor allem weil dann die Autofahrer in diesem Bereich langsamer fahren würden. Doch die Mehrzahl des Gremiums befürchtete bei einer solchen Konstellation Beeinträchtigungen der Fahrbahn durch in den Straßenraum ragende Äste, zumal hochwachsende Laubbäume mit schnellerem Wachstum gepflanzt werden sollten, um eine baldige Einbindung des Gewerbegebiets in Natur und Landschaft zu erreichen.

So sah der Gemeinderat von Alleebäumen zwischen Straße und Geh- und Radweg weiterhin ab und lehnte eine Änderung des Bebauungsplans entsprechend dem Vorschlag von Mörner mit 14:2 Stimmen ab. igr

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