Wasserburg – Seine Chance auf Strafaussetzung zur Bewährung hat sich ein 19-Jähriger aus dem Raum Wasserburg vertan. Im vergangenen Jahr war der Schüler wegen Drogenhandels zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Im Rahmen einer anderen Ermittlung war der Jugendliche erneut ins Visier der Polizei geraten. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden laut dem Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Wasserburg gut 14 Gramm Marihuana und 0,23 Gramm Kokaingemisch sowie einige Utensilien zum Handeltreiben aufgefunden.
Handy-Auswertung
ergibt zwölf Kontakte
Die Handy-Auswertung hat neben gelöschten Chatverläufen zwölf Kontakte festgestellt. Nun musste sich der 19-Jährige erneut vor dem Jugendschöffengericht verantworten.
Basierend auf den Chatverläufen wurde er beschuldigt, am 20. November sieben bis neun Gramm Marihuana in Wasserburg zu 90 Euro und am 24. Januar vier bis fünf Gramm Marihuana im Gemeindegebiet Edling zu 50 Euro jeweils an unbekannte Kontakte verkauft zu haben. Am 11. Januar soll er geplant haben, mindestens fünf Gramm Kokaingemisch zu verkaufen. Vor dem Jugendschöffengericht räumte der Angeklagte den Tatvorwurf vollumfänglich ein. „Ich gebe zu, dass ich Kontakt mit Drogen hatte und es stimmt, was in der Anklage steht“, sagte der 19-Jährige.
Seit seinem 15. Lebensjahr sei es ein Auf und Ab mit seiner Sucht. Er habe zum Tatzeitpunkt keine Arbeit gehabt und Drogen verkauft, um seinen Eigenkonsum zu finanzieren. Eigenwerbung machte der Angeklagte mit seinem Verhalten vor Gericht und seinem Bewährungsverlauf jedoch nicht. Demnach hat er gegen das Konsumverbot verstoßen, Termine bei der Bewährungshilfe versäumt, seine Sucht nicht ausreichend bearbeitet und sich von seinen Vorstrafen in keiner Weise beeindrucken lassen. Laut dem Vertreter der Jugendgerichtshilfe hat der Angeklagte die meisten Auflagen nicht erfüllt und die Chance auf Bewährung nicht genutzt.
Im Falle einer Verurteilung wurde aufgrund von Reifeverzögerungen eine Ahndung nach Jugendstrafrecht empfohlen. Argumente für eine neuerliche Strafaussetzung gab es aus sozialpädagogischer Einschätzung jedoch nicht.
Die Staatsanwaltschaft sah den Tatvorwurf bestätigt und forderte unter Einbeziehung des Urteils aus dem Vorjahr eine Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Der Angeklagte sei unter offener einschlägiger Bewährung erneut straffällig geworden, habe eine hohe Rückfallgeschwindigkeit an den Tag gelegt und nicht nur mit weichen Drogen gehandelt. Die Kriminalität habe sich gesteigert und es sei keine Einsicht erkennbar. Die Verteidiger, Maria Kirkitadse und Dr. Markus Frank, plädierten dagegen auf eine Strafaussetzung zur Bewährung mit der Auflage aktiver Therapiebemühungen. Ihr Mandant habe es endlich aus eigenen Stücken geschafft, beruflich Fuß zu fassen. Er sei zweimal rückfällig geworden und er habe das offen zugegeben.
Mit einer neuerlichen Bewährungsstrafe vergebe sich das Gericht nichts, ermögliche dem Angeklagten aber eine positive Zukunft, argumentierten die beiden Verteidiger. Das Jugendschöffengericht folgte jedoch dem Antrag der Anklagevertretung.
Zum Tatzeitpunkt habe es ganz klar schädliche Neigungen gegeben, so die Überzeugung des Gerichts. Das Geständnis sei positiv zu werten, doch der Angeklagte sei vierfach vorbestraft und habe nachhaltig Bewährungsauflagen nicht erfüllt.
Immer wieder
die Hand gereicht
Man habe ihm immer wieder die Hand gereicht, doch es habe nicht gefruchtet, hieß es in der Urteilsbegründung von Richter Bernd Magiera. Das Jugendschöffengericht verurteilte den 19-Jährigen wegen Handeltreiben und Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Ein Wertersatz von 140 Euro wurde angeordnet.