Müllgebühren steigen kräftig

von Redaktion

Ab Januar gilt neue Satzung – Höhere Kosten und sinkende Einnahmen

Mühldorf – Über die Anhebung der Müllgebühren hatte der Kreistag in seiner Sitzung am 27. Oktober abzustimmen. Die neue Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung soll ab 1. Januar 2024 bis einschließlich 2027 gelten. Diese neue Satzung ist nötig, da die aktuelle zum Jahresende 2023 ausläuft. Um kostendeckend wirtschaften zu können, müssen die Abfallgebühren erstmals seit 2009 wieder erhöht werden. Als Ursachen dafür nannte Landrat Max Heimerl (CSU) steigende Entsorgungskosten und sinkende Einnahmen: „Trotz der Erhöhung liegen die Gebühren weiter auf einem sehr niedrigen Niveau und entsprechen zum Beispiel für eine 80-Liter-Tonne in etwa dem Level von vor zehn Jahren.“

Die Präsentation der Gebührenkalkulation im vorbereitenden Umweltausschuss am 23. Oktober startete Heimerl mit einem Vergleich der Leistungen aller Landkreise, die im Zweckverband Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) zusammen arbeiten.

„Restmüll, Grüngut, Altpapier, Bioabfall, Altholz, Bauschutt, Elektro, Glas, Metall, Problemmüll, Speiseöle und Druckerpatronen.“ Diese Wertstoffe können an den Wertstoffhöfen des Landkreises in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden, während in Nachbarlandkreisen etwa Altholz, Bauschutt oder Grüngut nur gegen Gebühr angenommen werden.

Ab 1. Januar 2025 kann privater Bauschutt auch an den Wertstoffhöfen im Landkreis Mühldorf nicht mehr abgegeben werden. Grund dafür ist eine bevorstehende Gesetzesänderung, wonach Bauschutt von Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurden, generell unter Asbestverdacht steht. „Würde dann ein Wertstoffhof-Container, in dem Bauschutt gesammelt wird beprobt und darin Asbest entdeckt, müsste der Landkreis die Kosten der Asbest-Entsorgung tragen“, so Heimerl.

Dieses Kostenrisiko wolle man nicht eingehen. Wo Privatleute ihren Bauschutt ab 2025 abgeben könne, steht noch nicht fest. Heimerl versprach, dass der Landkreis neue Abgabemöglichkeiten rechtzeitig mitteilen werde.

Die Gebühren für einen Haushalt mit einer 80-Liter-Tonne und zehn Mindestentleerungen pro Jahr ändern sich von derzeit 50,40 Euro pro Jahr auf 72,50 Euro pro Jahr ab 2024. Das ist eine Steigerung von fast 50 Prozent.

Auch der Sperrmüllscheck wird teurer: Die Gebühr dafür steigt von 15 Euro auf 30 Euro. Heimerl: „Kostendeckend ist die Sperrmüllentsorgung für den Landkreis damit trotzdem nicht.“ Noch teurer wolle man Sperrmüll aber nicht machen, sonst bestehe die Gefahr, dass er illegal im Wald entsorgt wird. Diese Sorge äußerte auch Georg Thalmeier (CSU).

„Warum werden die Gebühren angesichts hoher ZAS-Rücklagen erhöht?“, wollte Konrad Zeiler (Fraktionslos) wissen.

Der Landrat erklärte, dass der ZAS als Energie-Lieferant noch erfolgreicher sei als bei der Müllverbrennung. Aber der anstehende CO2-Preis werde erhebliche Mehrkosten für den ZAS bringen. Diese würden die Rücklagen aufzehren. Es sei sinnvoller, die Rücklagen dafür zu nutzen, als für niedrigere Müllgebühren.

„Wir gehen jetzt mit den Gebühren rauf, haben aber immer noch ein sehr günstiges System“, betonte Heimerl. „Nirgends bekommt man so viel Leistung für sein Geld wie im Landkreis Mühldorf.“ Ohne Gegenstimme sprach sich der Kreistag für Folgendes aus: Die Grund- und Leistungsgebühr wird zum 1. Januar 2024 angehoben, gültig bis einschließlich 2027; Bauschutt wird ab 1. Januar 2025 ausgegliedert.

Ebenfalls zum 1. Januar ändert sich der Abholer bei Gelbem Sack und Gelber Tonne. Das Duale System hat den Entsorger für den dreijährigen Zeitraum 2024 bis 2026 neu ausgeschrieben. Den Zuschlag hat die Firma Dolgaimer aus Scheinfeld in Mittelfranken erhalten. Wie Heimerl zufrieden mitteilte, habe das Duale System dem Wunsch des Landkreises entsprochen, und so können vorrätige Gelbe Säcke und die Tonnen weiterhin genutzt werden.Christa Latta

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