Neubau stößt Änderung im Bebauungsplan für Kerschbaum an

von Redaktion

Bauausschuss genehmigt Abweichungen bei Gymnasium

Gars – Tekturplan Neubau Gymnasium Gars – das hörte sich spannend an, doch dieser Tagesordnungspunkt war im Garser Bauausschuss schnell abgehakt. Auf der Agenda stand des Weiteren der Neubau eines Einfamilienhauses in Kerschbaum.

Beim Neubau des Garser Gymnasiums ging es darum, Veränderungen in der Realität gegenüber dem eingereichten und genehmigten Bauplan abzusegnen. Die Abweichungen in den Außenmaßen von wenigen Zentimetern sind bei einem Gebäude dieser Größenordnung nichts Ungewöhnliches, ebenso wenig kleine Veränderungen hinsichtlich der Raumnutzung und bei der Ausgestaltung von Detaillösungen. Am auffallendsten war hier noch der Wegfall des großen Sonnensegels vor dem großen Mehrzweckraum vor allem aus Kostengründen. Alles Dinge, mit denen der Garser Bauausschuss leben kann, wie das zügige einstimmige Einverständnis zeigte.

Als problemhaltiger erwies sich der Antrag auf Genehmigung des Neubaus eines Einfamilienhauses in Kerschbaum. Dort möchte eine Familie neben dem Wohnhaus der Senioren ein Wohngebäude für die nächste Generation errichten. Dies wäre angesichts der Grundstücksgröße kein Problem und wurde daher vom Bauausschuss grundsätzlich positiv gesehen, zumal die Mindestabstandsflächen aller Voraussicht nach eingehalten würden. Allerdings gibt es für die Siedlung einen Bebauungsplan, und der Neubau läge zum größten Teil außerhalb des darin festgehaltenen „Baufensters“. Soll man eine Sonderregelung genehmigen? Das war die eingehend diskutierte Frage. Man würde damit aber einen Präzedenzfall schaffen, auf den sich andere örtliche Grundstückseigentümer berufen könnten. Außerdem liegt von keinem der Nachbarn ein schriftliches Einverständnis vor, wobei nicht klar war, ob dieses verweigert wurde oder ob gar nicht gefragt worden war. Auf jeden Fall könnte angesichts dieser Sachlage Ärger bis zu einer möglichen Klage ins Haus stehen. Also die Nachbarn fragen und dann entscheiden? Auch keine empfehlenswerte Vorgehensweise für eine Entscheidungsfindung, darüber war man sich schnell einig. Am Ende der Diskussion stand die Erkenntnis, dass man an einer grundlegenden Lösung, nämlich der Änderung des Bebauungsplans, nicht vorbeikommen werde. Dieser aufwendige Weg bietet klare Vorteile: Jeder Betroffene kann Stellung nehmen und gegebenenfalls Einwände erheben. Zudem kann man bei weiteren großen Grundstücken in der teilweise nicht sehr dicht bebauten Siedlung die Baufenster ebenfalls vergrößern und diese damit aufwerten. Das würde grundsätzlich Möglichkeiten zu einer Nachverdichtung für die Wohnraumgewinnung schaffen, was ja generell sehr positiv gesehen wird und einer weiter in die Natur hinauswuchernden Bebauung klar vorzuziehen ist.

So verweigerte der Bauausschuss an Ende zwar einhellig die Zustimmung zur aktuellen Bauanfrage, legte aber gleichzeitig fest, dass der „Bebauungsplan Kerschbaum“ dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung für eine mögliche Änderung vorgelegt werden soll. So wird der Bauherr zwar Geduld brauchen, aber sein Vorhaben hat durchaus eine Perspektive.fug

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