Eiselfing – Um die Bebauungspläne „Bachmehring-Südost“ und „Bachmehring West I Gewerbegebiet“ ging es im Eiselfinger Gemeinderat. Zur öffentlichen Auslegung waren einige Behördenempfehlungen und -eingaben eingegangen, die der Geschäftsführer der Gemeinde, Laurentius Fischer, dem Rat vorlegte und vorlas.
Die Vorlage des Bebauungsplans „Bachmehring-Südost“ erhielt bei der Schlussabstimmung das gemeindliche Einvernehmen.
Lärm und Geruch durch Landwirtschaft
Er wird nun dem Landratsamt wieder zugeleitet. Bei den Behördenempfehlungen ging es manchmal nur um Wiederholungen von Inhalten, die zwar in der Bebauungsplanvorlage schon berücksichtigt waren, jedoch redaktionell anders abgefasst waren. Beispielsweise der Hinweis, dass durch die angrenzende Landwirtschaft möglicherweise Lärm und Geruch entsteht. Eingebracht hatte das der Bayerische Bauernverband. Eine redaktionelle Klarstellung forderte auch die Bauleitplanung im Landratsamt zur gesetzlichen Bemessung der Abstandsflächen. Ausführlich beschäftigte sich das Netzcenter des Energieanbieters mit der Kabelplanung und den Schutzzonen für die Kabel bei der Bebauung und Bepflanzung. Die Information über die Stellungnahme wurde im Beschluss zur Kenntnis genommen. Die Berücksichtigung bei der weiterführenden Planung und Ausführung wurde im Beschluss festgeschrieben.
Einen vergleichbaren Beschluss gab es zudem für die Hinweise des Zweckverbandes zur Wasserversorgung. Die Brandschutzdienststelle im Landratsamt bat, in der Planung beim notwendigen Löschwasserbedarf besonders den Abstand der Objekte zur „ersten Löschwasserbedarfsstelle“, also zum Hydranten, zu beachten. Das Wasserwirtschaftsamt begrüßte die Aufnahme einer Fläche für Wasserrückhalt, Versickerung und Verdunstung südöstlich der geplanten Gebäude in der vorgesehenen Maßnahmenfläche. Dabei wies das Amt erneut auf die Festsetzung der Starkniederschläge hin, was jedoch nach Aussage des Amtsleiters im Gesamtzusammenhang bereits schriftlich berücksichtigt wurde.
Erst am Tag der Sitzung ging der Eingabekatalog der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes im Rathaus ein, der sich im Besonderen mit dem Thema geschützte Natur und Ausgleichsflächen beschäftigt. Kaum Zeit gab’s also für die Verwaltung, um sich näher damit auseinanderzusetzen. Fischer sagte die Überprüfung der Vorgaben zu und – wo berechtigt – deren Berücksichtigung. Bei der Einzelbeschlussabstimmung verweigerten – wegen der kurzen Vorlaufzeit aus Rosenheimer Behörde – sieben Räte den Einwänden ihre Zustimmung.
Der Bebauungsplan „Bachmehring-Südost“ hat eine langwierige Geschichte. Eigentlich gab es schon Mitte des vergangenen Jahrzehnts erste Vorüberlegungen, wie die Bebauung an der unteren Kurve der Sankt-Rupertus-Straße einmal aussehen könnte. Dann war es lange still um das Grundstück gegenüber des Naturlehrpfades geworden.
Ein damals neu gewählter Bürgermeister und Gemeinderat beschäftigte sich mit dem Vorhaben dann wieder durch den Antrag einer Immobilien GmbH aus dem Landkreis Erding. Sehr zur Verärgerung einer Nachbarschaft. Diese empfand ihre eigenen Grundstücke durch die vorgesehene starke Bebauung eingeengt. Aber auch die Bebauung des Geländes – wie damals eingereicht – erachtete die Nachbarschaft grundsätzlich aus unterschiedlichen Gründen für nicht machbar und sinnvoll. Weil die Gemeinde dann selbst Teil des Verfahrens wurde, kam doch wieder Bewegung in die Angelegenheit. Die Gemeinde erwirbt nun einige Parzellen, die dann für einheimische Bewerbungen zur Verfügung stehen.
Eingaben fließen
ins Verfahren ein
Wesentlich schneller lief die Bearbeitung des Bebauungsplans „Bachmehring West I Gewerbegebiet“. Verwaltungsrechtliche Gründe erforderten einen Aufhebungsbeschluss. Lediglich durch die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt gab es – bezogen auf die Grünordnung, die Baumschutzverordnung und zum Thema Ausgleichsflächen – ausführlichere Eingaben. Diese werden laut Fischer dort, wo es sachlich vorgegeben war, ins Verfahren einbezogen. Der zugehörige Beschluss fiel einstimmig.