Eiselfing – Überrascht waren Bürgermeister Georg Reinthaler (Grüne), sein Amtsleiter Laurentius Fischer und der Eiselfinger Gemeinderat, als im Oktober ein Schreiben aus dem Rosenheimer Landratsamt auf die baurechtliche Einstufung für den Weiler Erpertsham im Gemeindebereich von Schönberg hinwies (wir berichteten). „Wir können mitteilen, dass Erpertsham wohl im Zuge einer Bewertung durch den Gutachterausschuss als Innenbereich eingestuft wurde. Aufgrund der Anzahl der Hauptgebäude, insbesondere der Wohngebäude, handelt es sich auch aus Sicht des Kreisbauamtes um einen Ortsteil im Sinne des Paragrafen 34 der Bayerischen Baugesetzgebung“. Wo genau die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich verläuft, kann nicht pauschal festgelegt werden, schrieb das Landratsamt.
Ein Bauwerber aus Erpertsham möchte nun zwei Zweifamilienhäuser mit einer Doppelgarage und einem Carport auf seiner Flurnummer errichten. Johann Herzog (CSU) wollte deshalb bei der Beratung wissen, ob die Baugrenzen mittlerweile von der Verwaltung in der Rosenheimer Kreisbehörde festgelegt wurden. „Bisher ist da nichts geschehen. Da müssen drei Fachstellen miteinander kommunizieren und dann eine gemeinsame Entscheidung treffen. Das ist noch nicht geschehen“, informierte Laurentius Fischer über den derzeitigen Sachstand. Aber er werde deshalb in Rosenheim nachfragen. Zum Bauantrag selber konnte der Geschäftsführer im Eiselfinger Gemeindeamt nur sagen, dass dieser dem Baurecht entspreche und deshalb nichts dagegen einzuwenden sei, weshalb der Rat bei der Abstimmung auch sein gesamtes Einvernehmen gab. Aus Sicht der Gemeinde und des betroffenen Bauwerbers sollte das Kreisbauamt in Rosenheim für Klarheit bei den Grundstückbesitzern sorgen, ob Epertsham als Außen- oder Innenbereich gilt.bua