Patientinnen sexuell missbraucht

von Redaktion

Wehrlosigkeit nach Vollnarkose ausgenutzt: Bewährungsstrafe für Romed-Pfleger

Wasserburg/Rosenheim – Es war wohl nur die Spitze des Eisbergs. Laut Richterin Alexandra Gruber wurden von der Staatsanwaltschaft nur zwei Fälle herausgepickt und so musste sich der 39-jährige Schleusenpfleger aus dem Raum Wasserburg (Altlandkreis) vor dem Amtsgericht Rosenheim nur wegen sexueller Nötigung und sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen verantworten.

Wenig
Kooperation

Vorangegangen war ein langes Verfahren mit wenig Kooperationsbereitschaft vonseiten des Angeklagten und seiner Verteidigerin Katja Günther. Bei der Neuauflage „ging es nun unerwartet schnell“, wie die Anklagevertretung feststellte. Nach einem Rechtsgespräch, das dem Angeklagten im Fall eines Geständnisses einen Strafrahmen zwischen elf und 15 Monaten in Aussicht stellte, räumte die Verteidigerin für ihren Mandanten den Tatvorwurf „ohne Wenn und Aber“ ein.

Er schäme sich und bereue sein Verhalten, ließ der 39-Jährige über seine Verteidigerin mitteilen. Demnach räumte der Schleusenpfleger ein, dass er zwischen März 2021 und Februar 2022 zwei Patientinnen nach der Operation an der Schleuse übernommen und in den Aufwachraum gebracht hat. Die beiden Frauen waren unmittelbar nach einem Eingriff in Vollnarkose in einem benebelten Zustand. Diese Wehrlosigkeit hat der Pfleger in beiden Fällen ausgenutzt und mit seiner Hand unter dem OP-Hemd den Vaginalbereich berührt. Damit habe er im professionellen Rahmen des Krankenhauses sexuelle Handlungen an medizinisch injizierten Patientinnen vorgenommen, die ihm anvertraut gewesen seien. Das sei schon ein grober Vertrauensbruch, stellte die Anklagevertretung fest.

Allerdings habe er, wenn auch spät, den Ernst der Lage und die damit verbundenen Konsequenzen erkannt. Mit seinem Geständnis habe er nun dem Gericht eine aufwendige Beweisaufnahme und den Geschädigten eine belastende Aussage erspart.

Nach Abwägung von Pro und Kontra forderte die Anklagevertretung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung und eine Geldbuße von 2400 Euro. Verteidigerin Kaja Günther sagte, dass der Sachverhalt ohne jegliche Schönrederei eingeräumt worden sei.

Ein dicker Pluspunkt sei das Geständnis. „Ohne das hätten wir mindestens drei Tage gebraucht. Die Verteidigung hätte noch einige Beweisanträge in petto gehabt und die Beweislage hätte auch einen Freispruch bringen können“. Ihr Mandant sei ohnehin schon gestraft. Er habe Job und Familie verloren und sei nicht vorbestraft. Eine Freiheitsstrafe von elf Monaten zur Bewährung sei ausreichend. „Man muss dem Angeklagten seine Einsicht zugute halten, denn es war alles drin“, stellte Richterin Alexandra Gruber in ihrer Urteilsbegründung fest und blieb beim Strafmaß deutlich unter der Forderung der Anklagevertretung. Der Angeklagte sei Ersttäter und die Kriminalprognose sei gut. Es sei zu erwarten, dass das Verfahren ihn von weiteren Straftaten abhalte. Die Geldbuße von 2400 Euro an den Frauen- und Mädchennotruf Rosenheim e.V. solle eine weitere spürbare Ahndung sein.

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