Zahlreiche Bauwünsche in Amerang

von Redaktion

Gemeinderat genehmigt Vorhaben

Amerang – Der Gemeinderat Amerang hatte einige Bauangelegenheiten auf seiner Tagesordnung. Bürgermeister Konrad Linner (GLA) informierte das Gremium über Baugenehmigungsverfahren, die bereits verwaltungsintern behandelt wurden. Demnach wurde die Lagetektur der Garage am Anwesen „Achen 20“ genehmigt. Ebenso wurde dem Tektur-Antrag zur Änderung der Garagen mit Flachdach anstatt Satteldach und Wegfall der Dachterrasse am Anwesen „Bergweg 28“ und dem Antrag auf Baugenehmigung zum Abriss des bestehenden Nebengebäudes, Holzlege/Garage sowie Errichtung eines neuen Nebengebäudes, Holzlege und Garagen am Anwesen „Schnaitseer Straße 19“ grünes Licht erteilt und dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport am Anwesen „Kirchensurer Straße 21“ stattgegeben. Von der Unteren Baugenehmigungsbehörde beim Landratsamt Rosenheim wurde die Baugenehmigung zum Anbau eines Einfamilienhauses mit Nutzungsänderung auf zwei Wohneinheiten am Anwesen „Osendorf 12“ und die Baugenehmigung für Errichtung einer Werbeanlage (Fassadenwerbung) am Anwesen „Halfinger Straße 4“ erteilt. Der Gemeinderat Amerang genehmigte zudem einstimmig den Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Hauses sowie Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen am Anwesen „Ullerting 15“. Die Antragsteller möchten das bestehende Wohnhaus abbrechen und durch einen Neubau mit zwei Wohnungen und Außenstellplätzen ersetzen.

Einstimmig wurde auch die Baugenehmigung zur Änderung der Überdachung über dem bestehenden Wasserkraftwerk am Anwesen „Moosham 1“ erteilt. Der Antragsteller möchte die bestehende Blechüberdachung durch einen höhengleichen Anbau an das bestehende Nebengebäude ersetzen. Dem Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch der bestehenden Garage und Anbau an das bestehende Wohnhaus am Anwesen „Hauptstraße 13“ wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt. Der Antragsteller beabsichtigt den Abbruch der bestehenden Garage und den ersatzweisen Anbau mit integrierter Garage an das bestehende Wohngebäude und den Einbau einer zweiten Wohneinheit im Oberschoss sowie Einbau eines Balkons mit Außentreppe. ca

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