Satzung abgelehnt

von Redaktion

Pfaffing – „Einen Versuch war es wert“, kommentierte ein Antragsteller im Pfaffinger Gemeinderat seinen abgelehnten Wunsch für eine Außenbereichssatzung um damit seinen Kindern das Bauen zu ermöglichen. Fläche dafür sei westlich von Springlbach ausreichend vorhanden, ergänzte der Antragsteller, aber das sei eben Außenbereich, darauf wies Geschäftsleiter Christian Thomas hin. Er zählte auf, weshalb das Vorhaben keine Aussicht auf Erfolg habe: Für eine Außenbereichssatzung sollten wenigstens fünf Wohngebäude, und damit „eine Wohnbebauung von Gewicht“, vorhanden sein, das sei hier nicht gegeben. Eine Innenbereichssatzung verlangt nach mindestens 14 Gebäuden und einer gewissen Entwicklung. Ein Bebauungsplan setze die Änderung des Flächennutzungsplans voraus und dafür benötige man eine Anbindung an einen Ortsteil, davon könne man hier auch nicht sprechen. Weil das rechtlich keine Aussicht auf Erfolg habe, sehe die Verwaltung daher nur eine Ablehnung, „das hat keine Chance“, so Thomas weiter. Dem schloss sich der Rat mit elf gegen drei Stimmen an. Es sei widersinnig eine Planung für viel Geld zu beginnen und beim Bauantrag entscheide das Landratsamt abschließend dagegen. Gemeinderäte suchten nach Vergleichbarem mit dem Hintergrund, ob nicht doch irgendetwas möglich sei. Doch der Außenbereich verlange eben nach privilegierten Vorhaben, oder nach Gewerbe, das nur an dieser Stelle existieren kann, so der Geschäftsleiter. kg

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