Rott – Bei der Verkehrsschau im Oktober 2023 wurde die Gemeindeverwaltung aufgefordert, die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und der Tonnenbeschränkung von 3,5 Tonnen mit dem Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ in der Ludwig-Ganghofer-Straße zu entfernen. Die Tonnenbeschränkung wurde entfernt, die Geschwindigkeitsbegrenzung bleibt, da ein Beschluss des Gemeinderats vorliegt. Die Gemeinde und die untere Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Rosenheim haben eine Beschwerde eines Anwohners erhalten.
Daraufhin wurde eine Geschwindigkeitsmessung und eine Verkehrszählung durchgeführt. Die Messung hat ergeben, dass auch größere Fahrzeuge die Straße benutzen. Auf Anfrage des Landratsamtes wurden die ausgewerteten Messungen an das Landratsamt übermittelt. Das Landratsamt sowie die Polizei sieht aber weiterhin keine Gründe für eine Geschwindigkeitsreduzierung und eine Tonnenbeschränkung. Gemeinderat Sebastian Mühlhuber (CSU) sagte, dass es eigentlich auf der Hand liege, bei der engen Straße, die Beschränkung auf 30 Stundenkilometer zu belassen. Er warnte vor Straßenschäden durch den Schwerlastverkehr und wies auf den Graben am oberen Ende der Straße hin.
Carola Kahles (RF) sagte, sie habe von den Straßenarbeitern die Auskunft erhalten, dass durchaus eine Gemeinde eine Beschränkung vornehmen dürfe. In der jüngsten Gemeinderatssitzung fassten die Räte den einstimmigen Beschluss, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiterhin bestehen bleibt. Die Tonnenbeschränkung von 3,5 Tonnen mit dem Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ soll ebenfalls wieder aufgestellt werden.