Rott – Das neue Jahr startet in Rott, wie das vergangene aufgehört hat: mit der Debatte rund um die Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete im Gewerbegebiet „Am Eckfeld.“ Am 6. Januar hatte die Bürgerinitiative „Rott rot(t)iert“ am Kloster Seeon bei der CSU-Winterklausur dagegen demonstriert. Am morgigen Donnerstag plant der Gemeinderat eine Sondersitzung zu diesem Thema. „Erteilung der Baugenehmigung durch das LRA Rosenheim; Beratung und Beschlussfassung bezüglich einer etwaigen Klageerhebung sowie zur Einreichung eines Eilantrags (Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage) und dem weiteren Vorgehen“, heißt der Tagesordnungspunkt.
Entscheidung
über Klage
Wahrscheinlich, das ist auch aus einem Gespräch mit Rotts Bürgermeister Daniel Wendrock zu entnehmen, wird Rott also klagen. „Am Ende ist es natürlich die Entscheidung des Gemeinderats“, betont Wendrock, allerdings hätten die Verwaltung sowie der eingeschaltete Anwalt „schwerwiegende rechtliche Bedenken“ bezüglich der Baugenehmigung.
Bereits im Dezember hatte Wendrock in einer Stellungnahme angekündigt, dem Gemeinderat den Einstieg in ein Klageverfahren zu empfehlen. Daran, erklärt er auf Anfrage, halte er weiterhin fest. „Wir halten die Baugenehmigung für rechtswidrig.“ Auch die Anwendung des Paragrafen 246 Baugesetzbuch, die die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften unter gewissen Umständen erleichtern soll, würden er und die eingeschalteten Rechtsanwälte als kritisch sehen. „Diese Notstandsregelung sehen wir hier nicht gegeben“, erklärt Wendrock.
Wahrscheinlich wird die Gemeinde auch einen Eilantrag gegen die Unterkunft beim Verwaltungsgericht einreichen, ähnlich war schon Feldkirchen-Westerham vorgegangen. „Eine Klage allein hat leider keine aufschiebende Wirkung, die Baugenehmigung könnte trotz Klageverfahren umgesetzt werden“, sagt Wendrock. Heißt: Es könnten Geflüchtete in die Gewerbehalle einziehen. Einzige Möglichkeit, dies zu verhindern, wäre ein Eilantrag, dem das Verwaltungsgericht zustimmen müsste, nur dies hätte eine aufschiebende Wirkung. Auch die AfD hat sich in der Zwischenzeit wieder dem Thema angenommen. Wie sie in einer Pressemitteilung erklärt, sammelte sie kürzlich Unterschriften für einen Bürgerantrag. Dieser verfolge das Ziel, eine Klage der Gemeinde gegen die Asylunterkunft am Eckfeld zu erwirken. Weiter heißt es in der Pressemitteilung, dass die AfD konkret vom Gemeinderat fordere, eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen die vom Landratsamt Rosenheim verfügte Baugenehmigung einzureichen beziehungsweise alle anderen möglichen Rechtswege auszuschöpfen.
Weiter erklärt die AfD, dass das nötige Quorum für den Bürgerantrag – ein Prozent der Gemeindebürger müssen unterzeichnen – erreicht worden sei. „Der Gemeinderat ist nun gefordert, innerhalb der gesetzlichen Frist den Antrag im Gemeinderat zu behandeln“, heißt es in der Pressemitteilung. „Wie aus der Gemeinde Rott am Inn zu erfahren war, findet diesbezüglich eine Sondersitzung in den kommenden Tagen statt, da die Frist zur Klageeinreichung am 20. Januar 2025 ausläuft“, heißt es weiter.
Nicht auf der
Tagesordnung
Rotts Bürgermeister Wendrock betont jedoch, dass die Sondersitzung unabhängig von dem Bürgerantrag geplant worden sei. „Der konkrete Antrag der AfD steht auch nicht auf der Tagesordnung“, so Wendrock. Auch seine Empfehlung zu einer Klage spreche er völlig unabhängig von jeglichen Anträgen der AfD aus. „Ich hatte mich ja bereits im Dezember entsprechend geäußert“, erklärt er. Der Bürgerantrag der Partei habe damit nichts zu tun.
Aus unserer Sicht wäre ein Volksbegehren für eine gerechte Verteilung der Geflüchteten in Bayern auf kommunaler Ebene und gegen die Abschaffung des Paragrafen 246 im Baugesetzbuch weitaus wichtiger.