Wurde Quecksilber in der Flüchtlingsunterkunft in Rott freigesetzt?

von Redaktion

„Rott rottiert“ erstattet Anzeige – Schwere Vorwürfe auch in Richtung Landratsamt, das diese „entschieden zurückweist“

Rott – Die Bürgerinitiative (BI) „Rott rottiert“ hat Strafanzeige gegen die Eigentümer des Gebäudes Am Eckfeld 10 in Rott erstattet. Der Vorwurf: „Unsachgemäßer Umgang mit quecksilber-belasteten Materialien, mutmaßliche Verstöße gegen Umweltrecht, Arbeitsschutz und weitere gesetzliche Vorschriften“, so die BI in einer Pressemitteilung.

Die Immobilie im Gewerbegebiet Am Eckfeld in Rott, die zur Ankunftseinrichtung für Geflüchtete umgewidmet werden soll, wurde früher zur industriellen Produktion von UV-Lampen genutzt. Dabei soll das hochgiftige Schwermetall Quecksilber zum Einsatz gekommen sein.

In einem Raum wurde der Richtwert für eine Quecksilberbelastung laut Landratsamt exakt erreicht, in einem zweiten geringfügig überschritten. Das Landratsamt Rosenheim als Mieter schloss diese beiden Räume deshalb von der Nutzung aus.

Dennoch soll es laut der Bürgerinitiative zu Bodenschleifarbeiten in diesen „kontaminierten Räumen“ gekommen sein. Die BI äußerte die Bedenken, dies sei ohne Schutzmaßnahmen für die Arbeiter oder die Umwelt und ohne Einsatz einer zertifizierten Fachfirma geschehen.

Als „besonders brisant“ bezeichnet sie in einer Pressemitteilung die Tatsache, dass sich in direkter Nachbarschaft zur Immobilie Am Eckfeld 10 gewerbliche Betriebe befänden, in denen Lebensmittel verarbeitet und gelagert würden. „Eine potenzielle Kontaminationsgefahr kann daher nicht ausgeschlossen werden, da die Arbeiten unter geöffneten Toren stattfanden und der belastete Staub direkt und ungefiltert in die Umwelt gelangte“ heißt es in der Presseerklärung.

Das Landratsamt Rosenheim als Mieter sei mehrfach schriftlich von der BI über diese Arbeiten informiert worden, sei bis heute jedoch untätig geblieben, so der Vorwurf. Die BI hat nach eigenen Angaben Anzeige erstattet: beim Landratsamt Rosenheim (Fachbereich Umwelt), bei der Staatsanwaltschaft Traunstein sowie beim Hauptzollamt Rosenheim/Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die BI gehe von folgenden strafrechtlichen Tatbeständen aus: unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen, fahrlässige Körperverletzung, Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften, unerlaubter Umgang mit Gefahrstoffen, Verdacht auf Schwarzarbeit. Die Bürgerinitiative sieht in der Reaktion des Landratsamts „ein besorgniserregendes Signal“: „Wenn ein Privatbürger in seinem Haus einen Asbest-Fußboden entfernen möchte, unterliegt er strengsten Auflagen und Fachvorgaben. So müssen diese Arbeiten mittels einer Luftschleuse und Unterdruck stattfinden, damit nichts in die Umwelt gelangt. Doch wenn es sich um ein Gebäude handelt, das der Landkreis selbst nutzt, gelten offenbar andere Maßstäbe. Das ist ein Skandal“, heißt es aus Reihen der Initiative.

Landrat Otto Lederer stehe besonders in der Verantwortung, da er sowohl für den Mietvertrag des Landkreises als auch für den Gesundheitsschutz in staatlich genutzten Einrichtungen zuständig sei, so die BI.

Scharfe Anschuldigungen gegen das Landratsamt, das auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen die Vorwürfe „entschieden zurückweist“. Die Behörde habe die Arbeiten, „die nach unserem Kenntnisstand zumindest in einem der beiden Räume stattfanden“, nicht beauftragt. Sie seien vom Eigentümer selbstständig durchgeführt worden. Diesem obliege es auch, sich entsprechend über mögliche Auflage für die Maßnahmen zu informieren. Für diese Frage sei die Expertise eines Fachexperten notwendig.

Die Schleifarbeiten seien der Behörde am Donnerstag, 20. März, gegen 10.30 Uhr gemeldet worden. Nachdem die Informationen eingegangen seien, hätten sich Mitarbeitende umgehend auf nach Rott gemacht und die Arbeiten abbrechen lassen. „Es fanden mehrere Gespräche mit dem Eigentümer statt. Dieser hat versichert, dass die Arbeiten ausschließlich von ihm selbst und im Innenraum durchgeführt wurden“, so die Behörde weiter.

„Die Eigentümer wurden darauf hingewiesen, dass im Falle einer Sanierung diese fachgerecht zu erfolgen hat und unbedingt die Belange der Nachbarschaft berücksichtigt werden“, so die Pressestelle. Die Eigentümer seien außerdem schriftlich darauf hingewiesen worden, dass das abgeschliffene Material ordnungsgemäß zu entsorgen sei, teilt das Landratsamt weiter mit.

Heike Duczek

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