Wasserburg – Zwei Tote, unzählige Unfälle: Die Statistik des Bahnübergangs Viehhausen ist tragisch. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen und Zugunfällen. Das Problem: Der Bahnübergang ist nicht beschrankt, die Licht- und Akustiksignale werden immer wieder übersehen, beziehungsweise überhört.
Seit vielen Jahren fordern deshalb unterschiedliche Stellen mehr Sicherheit. Inzwischen hat auch die Deutsche Bahn reagiert, technisch ist der Bahnübergang vorbereitet auf Halbschranken, doch diese fehlen immer noch. Denn gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Erneuerung des Übergangs hatte Peter Bubb, Anwohner in Viehhausen, geklagt. Am Donnerstag verhandelte dazu der 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Zunächst ließ die Vorsitzende Richterin Gerda Zimmerer die Pläne vorstellen. Diese sehen vor, die vorhandene Straße um etwa zwei Meter zu verbreitern. Hier sollen in Zukunft nur noch Autos entlang fahren, am Bahnübergang stoßen sie dann auf Halbschranken und Lichtsignal. Rechts soll ein Fuß- und Radweg entstehen, der versetzt auf die Gleise trifft. Hier sind Vollschranken sowie ein Akustik- und Lichtsignal geplant.
Bubb, der ganz in der Nähe eine Kfz-Werkstatt und Prüfstelle betreibt und auf dem Anwesen wohnt, setzt sich seit Jahren gegen diese Pläne ein. Er möchte den gesamten Bahnübergang weiter nach rechts verlegen. Das Grundstück, ebenfalls in seinem Besitz, würde er umsonst anbieten, betonte er auch noch einmal vor dem Verwaltungsgericht.
Für Bubb steht fest, die Verlegung hätte große Vorteile: Die Zufahrt zum Bahnübergang wäre im 90-Grad-Winkel und nicht wie derzeit schräg. Die Sicherheit, so seine Meinung, würde dadurch erhöht. Im Gegensatz dazu seien bei der aktuellen Planung „Sicherheitsgesichtspunkte überhaupt nicht berücksichtigt worden“, so das Argument von Bubb und seinem Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Sproll. „Die Lichtverhältnisse bleiben und man ist wieder angewiesen auf eine funktionierende Technik am Bahnübergang. Es gibt keine Chance für Autofahrer, selbst in den Übergang einzusehen“, so Bubb.
Noch wichtiger für Bubb allerdings: sein Betrieb. Knapp hinter dem Bahnübergang betreibt er eine Kfz-Prüfstelle. In deren laufenden Betrieb komme es immer wieder vor, dass Personen an der Straße warten müssten, bis sie zur Prüfung in seinen Hof einfahren könnten. Eine Wendemöglichkeit gebe es in Viehhausen für größere Gespanne, wie Traktoren, nicht.
Seine Sorge: Sollte der Bahnübergang, wie von der Bahn geplant, mit Halbschranken versehen werden, würde die Straße hinter dem Bahnübergang mit einer Halteverbotszone in einer Länge von 27 Metern versehen werden, also bis kurz vor Bubbs Anwesen. Kunden könnten nicht mehr an der Straße halten und würden sich möglicherweise deshalb einen anderen Betrieb zur Prüfung ihrer Fahrzeuge suchen. Dadurch werde die Firma massiv beeinträchtigt und unverhältnismäßig unter Druck gesetzt.
Eine Verlegung des Bahnübergangs oder eine Planung mit einer Unter- beziehungsweise Überführung könnte hier Abhilfe schaffen. Zumal, argumentierten Sproll und Bubb, die Planung mit Halbschranken sogar rechtswidrig sei. Laut Eisenbahngesetz müssten neue Bahnübergänge mit einer Unter- oder Überführung konzeptioniert werden. Ein höhengleicher Übergang sei nicht mehr rechtskonform.
Die Richterin wollte allerdings kein Argument wirklich gelten lassen. „In Viehhausen handelt es sich nicht um einen neu geschaffenen Bahnübergang, somit ist eine Unterführung nicht zwingend zu planen“, erklärte Zimmerer. Die fehlende Sicherheit des Übergangs werde zudem mit den Halbschranken beseitigt. „Schlimmstenfalls fahren Personen in Zukunft in die Schranke“, so Zimmerer und verwies genau wie Dr. Peter Schütz, Rechtsanwalt und Vertreter der beklagten Bundesrepublik Deutschland und der beigeladenen DB Regio Netz GmbH, auf den finanziellen Aspekt einer Unterführung oder Verlegung. Es sei rechtskonform und vertretbar, andere Varianten aufgrund großer Belastungen ,beispielsweise in finanzieller Hinsicht, auszuschließen.
Auch das Argument der übermäßigen Belastung für den Betrieb lehnte sie ab. „Dass Sie die Straße bislang als Parkraum für die wartenden Fahrzeuge nutzen, ist kein durchschlagendes Argument“, stellte die Richterin fest. Vielmehr sei es eine Sache der „Betriebsorganisation“, hier für Abhilfe zu sorgen.
Bubb fürchtete auch eine unzumutbare Lärmbelästigung. Die Installation der Akustikanlage sorge nachts für eine Belastung. Zudem würden die Züge nach Bau der Halbschranken wohl in Zukunft mit 120 km/h statt nur noch 90 km/h über den Bahnübergang fahren, was ebenfalls für mehr Lärm sorgen werde. Außerdem fürchtete er durch die Verbreiterung der Straße mehr Verkehr.
Doch auch dieses Argument ließ die Richterin nicht gelten. Sie verwies auf eine schalltechnische Untersuchung, die zwar eine übermäßige Belastung nachts durch das Akustik-Signal prognostiziert hatte. Die Dezibel-Zahl (dB) liege bei 47,1 – der Richtwert nachts für eine Belastung beträgt laut Zimmerer 45 dB. Allerdings sehe die Pläne deshalb vor, das Akustik-Signal nachts herunterzuregeln, sodass lediglich eine Belastung von 39,1 dB auftreten werde. Die Mehr-Belastung durch schnellere Züge sei irrelevant. „Und dass eine Verbreiterung der Straße um zwei Meter für mehr Verkehr sorgt: Da fehlt mir die Fantasie“, meinte Zimmerer.
Schlussendlich kündigte Zimmerer an, dass der 22. Senat wohl „nicht zu dem Schluss kommen wird, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist“. Sie riet dem Kläger Peter Bubb, die Klage aufgrund mangelnder Aussicht auf Erfolg zurückzuziehen. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Sproll entschied sich Bubb schließlich dazu, diesen Rat anzunehmen. Er zog die Klage zurück. Damit rückt die Installation von Halbschranken am Bahnübergang Viehhausen in greifbare Nähe.