Gilt in Rott „Eile statt Gründlichkeit“?

von Redaktion

Quecksilber-Streit um die Flüchtlingsunterkunft „Am Eckfeld“ geht weiter

Rott – „Mit großem Erstaunen“ hat die Bürgerinitiative (BI) „Rott rottiert“ auf den jüngsten OVB-Bericht zur geplanten Flüchtlingsunterkunft in Rott reagiert. Der gestern im Artikel beschriebene Zeitplan des Landratsamtes Rosenheim zur Durchführung einer zweiten Quecksilbermessung und zur anschließenden Belegung der Unterkunft Mitte Juli werfe aus Sicht der BI erhebliche Fragen hinsichtlich Transparenz, Sorgfalt und gesundheitlicher Vorsorge auf.

Die BI begründet dies mit der Historie zur Quecksilberfrage. Sie war durch die Tatsache aufgeworfen worden, dass die frühere Industriehalle im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ einmal ein Lampenstudio beherbergt hatte. Bereits am 22. März 2024 wurde laut BI eine erste Raumluftmessung durchgeführt. Der Abschlussbericht vom 5. April 2024 wurde der BI nach eigenen Angaben vollständig als Entwurf zur Verfügung gestellt. Aufgrund zahlreicher Rückfragen sowie umfassender Prüfungen sei der finale Bericht erst drei Monate später, am 5. Juli 2024, an den Petitionsausschuss des Landtags übermittelt worden.

Im Nachgang hätten sowohl der Ausschuss als auch das Innenministerium „unmissverständlich eine zweite Messung mit Materialproben unter lebensrealistischen Bedingungen gefordert.“ Das Landratsamt legt jedoch Wert auf die Feststellung, im Beschwerdegremium des Landtags sei über ein zweites Gutachten zwar diskutiert worden, es sei jedoch nie Teil des Beschlusses gewesen. Das Landratsamt sei der Transparenzforderung nachgekommen, weil es im Juli 2024 das Gutachten im Internet veröffentlicht habe. Der Petitionsausschuss habe lediglich empfohlen, die Unterkunft in zwei Phasen zu belegen und die Nutzung bis zum 30. September 2028 zu befristen. Dies werde das Landratsamt auch so umsetzen.

Tatsache ist, wie das Innenministerium am 24. Juni auf unsere Anfrage bestätigt hat: Innenminister Joachim Herrmann hat vorsorglich ein zweites Quecksilbergutachten angefordert. Die BI begrüßt dies, da das erste in ihren Augen in Methodik und Aussagekraft unzureichend gewesen sei.

„Rott rottiert“ kritisiert, dass trotz des „ungeklärten Sachstands“ vorbereitende Arbeiten stattfinden würden. Und bemängelte gestern in einer erneuten Erklärung die Zeitschiene, die im Raum steht („Eile statt Gründlichkeit“). Das Landratsamt hatte mitgeteilt, die zweite Messung werde noch im Juni durchgeführt. Die Halle soll Mitte Juli mit ersten Geflüchteten belegt werden, hatte die Behörde auf OVB-Anfrage nach dem vom Verwaltungsgericht abgelehnten Eilantrag der Gemeinde Rott mitgeteilt. „Die erste Messung – bei deutlich einfacheren Voraussetzungen – benötigte über drei Monate und zwei Wochen bis zur Veröffentlichung. Dass nun, trotz zusätzlicher Anforderungen an Methodik und Umfang, ein Ergebnis innerhalb von nur zwei Wochen vorliegen soll, entbehrt jeder Plausibilität und widerspricht dem bisher bekannten Ablauf“, schreibt die BI. Sie wiederholt ihre Forderung, alle Arbeiten zu stoppen, bis das Zweitgutachten vorliegt.

Das Landratsamt wiederholt auf unsere Anfrage, dass die Halle erst belegt werde, wenn die Ergebnisse des Gutachtens vorliegen würden. Zur Zeitschiene verweist die Behörde auf die Regierung von Oberbayern. Diese habe die Messungen beauftragt. Antworten auf die Fragen der Redaktion zum Zeitplan und der gewählten Methode des zweiten Gutachtens, hat die Regierung von Oberbayern für heute angekündigt. Berichterstattung folgt. Heike Duczek

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