Quecksilber-Streit in Rott – Jetzt reagiert die Regierung von Oberbayern

von Redaktion

Bürgerinitiative wittert „Eile statt Gründlichkeit“ bei der Flüchtlingsunterkunft in Rott – „Kritik nicht nachvollziehbar“

Rott – Noch im Juni sollen die Messungen für das zweite Quecksilber-Gutachten, angeordnet von Innenminister Joachim Herrmann, stattfinden, also in diesen Tagen. Mitte Juli sollen die ersten Flüchtlinge einziehen. Kann das zeitlich hinkommen? Die Bürgerinitiative (BI) „Rott rottiert“ hat diesbezüglich erhebliche Zweifel. Der angekündigte Zeitplan des Landratsamtes Rosenheim werfe „erhebliche Fragen hinsichtlich Transparenz, Sorgfalt und gesundheitlicher Vorsorge auf“, so die BI in einer Presseerklärung vom 25. Juni.

Tatsache ist: Auftraggeber für das Gutachten ist die Regierung von Oberbayern. Sie teilt auf Anfrage mit, sie habe einen von der IHK für München und Oberbayern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Luftverunreinigungen in Innenräumen mit der Begutachtung beauftragt.

„Die Regierung von Oberbayern geht davon aus, dass die erneute Begutachtung wie bereits die erste Begutachtung, die auch das Verwaltungsgericht München in seiner Entscheidung vom 4. Juni bestätigt hat, dem anerkannten Stand der Technik entsprechen wird“, so die Pressestelle zur Frage nach der Methodik der Messungen und Analysen.

Die BI hatte für das zweite Gutachten auch Materialuntersuchungen gefordert. Bekanntlich hatten die ersten Analysen aufgezeigt, dass in zwei Räumen der ehemaligen Industriehalle, früher auch genutzt als Lampenstudio, die Richtwerte knapp unterschritten und einmal erreicht worden waren. Dieses Areal will das Landratsamt nicht belegen. Der Zeitplan für die Begutachtung komme vom Gutachterbüro. Bei dem jetzt beauftragten handele es sich um ein anderes Büro als bei der ersten Untersuchung. „Das Ergebnis der Raumluftanalyse wird zeitnah erwartet“, so die Regierung von Oberbayern.

Wie bereits das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und das Landratsamt Rosenheim mitgeteilt hätten, solle mit der Belegung erst begonnen werden, wenn die Ergebnisse des vorsorglichen zweiten Quecksilber-Gutachtens vorliegen würden und die bereits durch das erste Gutachten belegte Unbedenklichkeit der geplanten Nutzung bestätigt worden seien. „Die Kritik der BI am Zeitplan ist daher nicht nachvollziehbar.“ Heike Duczek

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