Mehr Mitspracherecht gefordert

von Redaktion

Gemeinderat entscheidet künftig über Klagen und Sanierungsgebiet mit

Haag – Das Ortsrecht war ein Schwerpunkt der jüngsten Marktgemeinderatssitzung. Gleich drei Tagesordnungspunkte befassten sich damit, zwei waren Anträge der CSU-Fraktion. Und die sorgten auch für ordentlich Diskussionsstoff.

„Wir beantragen, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass Klagen gegen Privatpersonen, Behörden und Firmen nicht ohne Zustimmung des Gemeinderates erfolgen dürfen. Wenn aufgrund von zeitlichen Vorgaben keine Gemeinderatssitzung vor einer Klagefrist einberufen werden kann, ist in der nächsten Gemeinderatssitzung ein Einverständnis nachzuholen.“ So heißt es im ersten Antrag.

Gremium zu
wenig informiert

Begründet wird dieser damit, dass das Gremium zum Einen über solche aktuellen Vorkommnisse informiert sein soll, da die Mitglieder auch als Sprachrohr der Bürger fungieren. Als die Gemeinde gegen das Bräuhausplatz-Projekt mit Investor Ludwig Schletter Klage eingereicht hatte und ein großes Plakat in Haag Aufsehen erregte, seien Ratsmitglieder auf die Klage angesprochen worden, hätten den Mitbürgern jedoch keine konkrete Auskunft geben können.

Es könne nicht sein, dass die Bürger die Verantwortung für solche Entscheidungen bei den Mitgliedern des Gemeinderates sähen, der aber nicht die geringsten Informationen darüber habe, heißt es in dem Antrag weiter. Außerdem entstehen mit jeder Klage Kosten, die nicht zuletzt der Gemeinderat mit zu verantworten hat.

Siegfried Maier (SPD) stand dem Antrag sehr kritisch gegenüber. Für ihn waren mehrere Fragen nicht geklärt. Zum Beispiel, was Fristen angeht und was bei einem nicht einheitlichen Einvernehmen passiert. Haag solle sich nicht kaputt verwalten.

Parteikollegin Sabine Binsteiner-Maier war der Meinung, dass es nicht praktikabel sei, über jede Klage abzustimmen. Das sei mit zu viel Zeitaufwand verbunden. Sie wünschte sich aber eine Abänderung des Antrags, dass der Marktgemeinderat zumindest über Klagen seitens der Gemeinde informiert wird. Dieser Meinung schloss sich auch Siegfried Maier an.

Bürgermeisterin Sissi Schätz (SPD) wies außerdem darauf hin, dass Klagen nur in Anwesenheit eines Rechtsanwalts besprochen werden können. Denn es brauche einen Juristen, der die Inhalte genau erläutern und bei Fragen Rede und Antwort stehen könne.

Nach der Diskussion zwischen CSU und SPD ging es an den Beschluss. Und der fiel sehr knapp aus. Acht der 15 Anwesenden stimmten dafür, dass die Geschäftsordnung dahingehend geändert wird, dass der Marktgemeinderat künftig entscheiden soll, ob eine Klage gegen Privatpersonen, Behörden und Firmen erhoben werden soll.

Im zweiten Antrag forderte die CSU-Fraktion ebenfalls eine Änderung der Geschäftsordnung. Und zwar, dass künftig der Bau- und Umweltausschuss über das gemeindliche Einvernehmen und sonstige Zustimmungen zu Bauvorhaben im städtebaulichen Sanierungsgebiet entscheiden darf. Dieser Bereich sei von besonderer Bedeutung für den Markt Haag. Darum sollten Entscheidungen über das gemeindliches Einvernehmen dem zuständigen beschließenden Ausschuss vorbehalten sein.

Klaus Breitreiner (CSU) betonte dazu, dass Entwicklungen rund um den wichtigen Ortskern nicht an der Gemeinde vorbeigehen dürften. Das Gremium soll hier mitreden dürfen, so wie bei Projekten im Außenbereich auch.

Auch hier zeigte sich Siegfried Maier skeptisch, da der Verwaltung eine weitere Entscheidungsgewalt entzogen wird. Ihm sei außerdem die Begründung im Antrag zu wenig ausführlich. Weitere Mitglieder des Gremiums waren aber gleicher Ansicht wie die CSU. Es könne nicht sein, dass im Außenbereich über „jedes Silo, das entstehen soll“ entschieden wird, das wichtige Sanierungsgebiet werde aber nur zweitrangig behandelt. So stimmte die große Mehrheit für die Änderung der Geschäftsordnung.

Der dritte Punkt zum Ortsrecht wurde dafür schneller abgefertigt. Ein Rechtsstreit am Verwaltungsgericht München war Thema. Dieses bemängelte, dass die Sanierungssatzung der Gemeinde aus dem Jahr 1998 einen Formfehler aufweist. Der Lageplan sei in Bezug auf die Grenzen des Sanierungsgebiets zu unbestimmt. Zudem fehlen ein Maßstab und Straßenbezeichnungen. Wie Bürgermeisterin Schätz erklärte, kann dieser Fehler rückwirkend geändert werden. Dem stimmten auch alle Marktgemeinderatsmitglieder zu.

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