Mehr als eine Bierzelt-Rauferei

von Redaktion

Zwillingsbrüder auf Mühldorfer Volksfest 2024 schwer verletzt

Mühldorf – Es war ein harter Angriff, der im vergangenen Jahr am ersten Wochenende des Mühldorfer Volksfests zwei schwer verletzte Opfer forderte und der Polizei viel Arbeit bescherte. Die fünf Täter – alle zwischen 18 und 21 Jahre alt – wurden jetzt rechtskräftig verurteilt. Sie mussten sich vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Mühldorf verantworten.

Videos von der Schlägerei

Bei der Verhandlung unter Vorsitz von Richter Dr. Christoph Warga bildete die Volksfest-Schlägerei einen der Anklagepunkte. Nahe dem Eingangstor stürzten sich die fünf Angeklagten kurz nach Mitternacht zusammen mit weiteren nicht identifizierten Männern auf zwei Zwillingsbrüder (22, Deutsche). Der Übergriff wurde auf Video- und Handykameras dokumentiert. Damit, und vor allem auf der Basis von Geständnissen, gelang es der Polizei, die Hiebe und Tritte aufzudröseln und den jeweiligen Tätern zuzuordnen.

Die Bilder zeigen eindeutig, wie die Täter immer wieder ihre am Boden liegenden Opfer mit Füßen gegen den Kopf und den Oberkörper traten und mit Fäusten schlugen. Ein zu Hilfe eilender – unbeteiligter – Mann stürzte bei dem Versuch, einen der Brüder zu schützen, auf den Boden und musste ebenfalls Fußtritte einstecken. Von den Zwillingen erlitt einer eine Schädel- und Nasenbeinprellung, eine Fingerfraktur, die Lockerung eines Schneidezahnes und nicht unerhebliche Treffer am Kopf, Oberkörper und den Armen, die Schmerzen verursachten. Die schwerste Verletzung bei dem anderen Bruder war ein komplizierter doppelter Kieferbruch, der in der Salzburger Unfallklinik operativ versorgt werden musste und ihm bis jetzt Bissprobleme und Schmerzen verursacht.

Bei drei der fünf Schläger klickten die Handschellen. Sie verbrachten ihre Zeit fortan in Untersuchungshaft. Bei einem von ihnen wurde der Haftbefehl nach drei Wochen außer Kraft gesetzt. Ein Duo blieb bis zur Hauptverhandlung im Gefängnis.

Schon wenige Monate zuvor waren die Heranwachsenden aus dem Landkreis Altötting als brutale Schläger in Erscheinung getreten: An einem Abend im Mai 2024 kam es in einer Parkanlage in Altötting zu Meinungsverschiedenheiten unter jungen Männern, die zu Handgreiflichkeiten führten und Verletzungen hinterließen. Kurz vor 23 Uhr trafen sich die Unterlegenen, die nun in Mühldorf auf der Anklagebank saßen, mit mehreren Kumpels und fuhren mit drei Autos nach Neuötting, wo sich zwei der Kontrahenten auf dem Heimweg befanden.

Unvermittelt hielten sie an und schlugen mit kurzen Holzlatten, einem Stock und mit einem Messergriff auf die beiden ein. Anwohner, die wegen des Lärms auf der Straße aufmerksam wurden und zum Schlichten herbeieilten, beschrieben als Zeugen, dass die Angreifer vermummt waren und von ihren Opfern erst abließen, als sie die nahenden Schlichter bemerkten.

Als Resultat dieses Angriffs attestierten die Ärzte bei den Opfern eine lange Verletzungsliste: Gehirnerschütterung, Joch- und Nasenbeinfraktur, Kopfprellung, Platzwunden an der Lippe und am Hinterkopf sowie Schnittwunden.

Die fünf Verteidiger gaben für ihre Mandanten – zwei Deutsche, einen Polen, einen Afghanen und einen Kosovaren – Geständnisse ab und beantragten milde Strafen ohne Gefängnisaufenthalte. Rechtsanwalt Hanns Barbarino wandte ein, früher seien Bierzelt-Raufereien auch nicht selten gewesen, „da durfte man nicht aus Porzellan sein.“ Übereinstimmend führten sie das Vorgeschehen mit den Zwillingsbrüdern an, die beim Austeilen bekanntermaßen auch nicht zimperlich gewesen seien.

Urteil: Gefährliche Körperverletzung

Das Schöffengericht bestrafte drei der Angeklagten für die gefährlichen Körperverletzungen mit einer Geldstrafe von je 1500 Euro. Sie dürfen in Raten bezahlen, und zwar an den Tierschutzverein Waldkraiburg, den Förderverein Jugendzentrum Mühldorf und an das Haus der Begegnung Mühldorf. Für einen der Angeklagten, der sich bis zur Gerichtsverhandlung in Untersuchungshaft befand, entschied das Gericht auf eine zweijährige Jugendstrafe auf Bewährung.

Ohne Bewährung lautete eine 18-monatige Jugendstrafe für den zweiten Untersuchungshäftling. In dieses Urteil wurde eine Entscheidung des Amtsgerichts Altötting einbezogen, die auf eine siebenmonatige Jugendstrafe lautete. Viermal war er zuvor gerichtlich in Erscheinung getreten. Er hatte sich der Beleidigung und des versuchten Betrugs schuldig gemacht. Er fuhr ohne einen gültigen Fahrausweis mit dem Zug und zeigte dem Kontrolleur auf seinem Mobiltelefon ein Deutschlandticket, das auf eine andere Person ausgestellt war.

Das Gericht bescheinigte dem Heranwachsenden Persönlichkeits- und Erziehungsmängel, die erwarten ließen, dass er bei ungehindertem Fortgang ohne längerfristige Gesamterziehung weitere Straftaten begehen wird. Seine alkoholbedingte Enthemmung fand im Urteil Berücksichtigung. Alle Angeklagten zeigten sich bis zum Verhandlungsende reumütig und nahmen die Urteile an.

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