Kirchenverwaltung hebt Grabgebühren an

von Redaktion

Neue Kostenordnung für beide Teile des Schnaitseer Friedhofs

Schnaitsee – Im Schnaitseer Kirchenfriedhof wurden in den vergangenen Jahren einige Verbesserungen für die Besucher fertiggestellt. So wurde der bisherige Kiesweg vom Haupteingang im Westen her bis hin zum Eingang in den Südbau der Pfarrkirche gepflastert und ist bis dahin barrierefrei. Das wissen viele Friedhofsbesucher zu schätzen. Weitere Ausbauarbeiten sind angedacht.

Auch dank dieser Fortschritte wurden bei der Revision durch das Ordinariat die zu niedrigen Grabgebühren moniert. Diese wurden daraufhin von der Kirchenverwaltung neu festgesetzt und zudem für die beiden Friedhofsteile, dem alten und dem neu angelegten, angeglichen.

Die angehobenen Grabgebühren betragen nun für Doppelgräber 50 Euro pro Jahr statt bisher für ein Doppelgrab im alten Friedhofsteil 20,45 Euro und im neuen Teil 40,90 Euro. Für Einzelgräber beträgt die neue Jahresgebühr 25 Euro statt wie bisher im alten Teil 13,63 Euro und im neuen Teil 20,45 Euro. In den Gebührenbescheiden ist auch eine Aufzahlung auf die bereits bezahlte Gebühr für die Ruhefrist, die 15 Jahre dauert, ausgewiesen. Die neue Satzung mit den geänderten Gebühren ist in den Aushängekästen in der Pfarrkirche Schnaitsee und auf der Homepage des Pfarrverbandes unter www.erzbistum-muenchen.de/pfarrei/pv-schnaitsee veröffentlicht. ju

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