Leserforum
„Vorhaben ist für die örtliche Situation zu groß dimensioniert“
Zum Artikel „Außenbereichssatzung bleibt gültig“ (Lokalteil):
Eine Außenbereichssatzung wie in Kirchreit kann einzelne, maßvolle und ortsverträgliche Vorhaben innerhalb bestehender Baufluchten ermöglichen. Aus meiner Sicht darf eine Satzung jedoch nicht zum Einfallstor für Bauvorhaben werden, der