Schnaitsee – Bei der jüngsten Schnaitseer Ratssitzung ging es fast ausschließlich um zwei anstehende Großprojekte in Schnaitsee. Zum einen wurde das Bauverfahren zu den geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlagen weitergeführt und zum zweiten stellte das zuständige Architekturbüro einen viel diskutierten ersten Entwurf für das neue Kinderhaus vor. Vom Planungsbüro Kessler-Kellhuber stellte Petra Kellhuber die Regularien für die vier vorgesehenen Gebiete für die Nutzung mit Photovoltaik vor. Sie informierte die Ratsmitglieder umfassend über die Punkte für die Ausweisung der Sondergebiete wie Höhe und Reihenabstand der Module, über den Umgang mit Wegen in den Gebieten und auch über die Eingrünung mit heimischen Sträuchern. Sie sagte, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Punkte eingehalten werden, kann auf Ausgleichsflächen verzichtet werden.
Insgesamt umfasst der Geltungsbereich der Sondergebiete 64 Hektar. Davon gehen 13 Hektar für die Eingrünung und sonstige erforderliche Maßnahmen ab. Damit bleiben 51 Hektar für die Nutzung. Kellhuber hob auch die nur sehr geringe Bodenversiegelung hervor. Damit stand den Beschlüssen für die Gebiete eins bei Garting, drei bei Witlham und vier bei Eck nichts mehr im Wege.
Einstimmig beschloss der Rat die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Sondergebieten für Anlagen zur Solarenergiegewinnung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu.
Ebenso auch für den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für das Sondergebiet „Photovoltaikpark Schnaitsee eins“.
Eine Besonderheit gibt es für die Gebiete 2a bis 2d. Hier besteht bereits ein rechtsgültiger Bebauungsplan. In diesem wird festgehalten, dass der Obernhofer Höhenrücken für Erholungszwecke, für Hochtechnologien und für erneuerbare Energien durch die Windkraft steht.
„Diesen Bebauungsplan müssen wir erweitern und zwar nicht nur flächenmäßig in erster Linie nach Norden, sondern ihm auch die erneuerbare Energiegewinnung durch die Sonne hinzufügen“, erläuterte Petra Kellhuber.
Auch hier stimmte der Rat dem Planentwurf und den Beteiligungen zu. Damit kann die Verwaltung jetzt diese Beteiligungen durchführen.