von Redaktion

Franz Wieser und Christoph Greißl kämpfen in Kirchdorf um die Nominierung als Bürgermeisterkandidat. Beide setzen auf die Freie Wählergemeinschaft (FWG) Kirchdorf. Was passiert mit dem, der scheitert? Die Wasserburger Zeitung hat beim Bayerischen Gemeindetag nachgefragt.

Kirchdorf – Meistens sind Aufstellungsversammlungen von Parteien und Wählergemeinschaften langweilige Veranstaltungen. Die Gemeinderatsliste wird gesetzt und möglicherweise wird auch noch ein Bürgermeisterkandidat nominiert. Meist steht auch alles schon im Vorfeld fest.

Nominierung über
andere Liste?

Nicht so in Kirchdorf. Zwei Männer, Franz Wieser sowie der amtierende Bürgermeister Christoph Greißl, haben angekündigt, als Bürgermeister kandidieren zu wollen. Beide wollen der Kandidat der Freien Wählergemeinschaft (FWG) Kirchdorf werden. Eine Wählergemeinschaft kann allerdings nur einen Kandidaten stellen. Was passiert also mit dem, der scheitert?

„Nun“, sagt Jennifer Hölzlwimmer, Expertin für Kommunalrecht und kommunales Wirtschaftsrecht beim Bayerischen Gemeindetag, „im Alleingang geht es nicht.“ Denn grundsätzlich bräuchte jeder Bürgermeisterkandidat, der auf dem Stimmzettel stehen soll, eine gewisse Anzahl an Unterstützern.

Die einfachste Möglichkeit für die bei der FWG Kirchdorf scheiternde Person wäre somit, sich von einer anderen Wählergemeinschaft oder Partei als Kandidat aufstellen lassen. Etwa von der FWG Berg oder der FWG Fürholzen. Sollten diese Wählervereinigungen sich jedoch dagegen entscheiden, wird es kompliziert.

„Dann muss eine neue Wählergemeinschaft gegründet werden“, erklärt Hölzlwimmer. So sehe es das bayerische Wahlrecht vor.

Drei Gründungsmitglieder bräuchte es für die Gründung dieser Liste, dann müsste eine Aufstellungsversammlung einberufen werden. Für den Wahlvorschlag eines Bürgermeisterkandidaten bräuchte es dann zehn Unterschriften, so Hölzlwimmer.

Da es sich um eine neue Wählerliste handele, bräuchte es allerdings zusätzlich noch eine Unterstützungsliste. Diese müsse im Rathaus ausgelegt werden und je nach Einwohnerzahl der Gemeinde müsse eine bestimme Anzahl an Personen unterschreiben. „Für eine Gemeinde wie Kirchdorf mit einer Einwohnerzahl zwischen 1000 und 2000 wären dies 50 Unterschriften“, so Hölzlwimmer. Bis 19. Januar müsste diese Unterstützungsliste die entsprechenden Unterschriften haben, dann wäre es für den gescheiterten Kandidaten trotzdem noch möglich, zur Wahl anzutreten.

Eine Wahlliste für den Gemeinderat selbst bräuchte es übrigens nicht. „Ein Wahlvorschlag kann sich auch nur auf das Amt des Bürgermeisters beziehen“, erklärt Hölzlwimmer.

Letzte Möglichkeit:
„wilder Kandidat“

Sollte es nicht zu einer neuen Liste kommen, gebe es noch die letzte Möglichkeit des sogenannten „wilden Kandidaten.“ Heißt, die Wähler könnten bei der Wahl am 8. März selbst ihren Kandidaten mit Vor- und Nachnamen auf den Stimmzettel schreiben. „Diese Möglichkeit gibt es aber nur, wenn kein oder nur ein Bürgermeisterkandidat zur Wahl steht“, so Hölzlwimmer. Sobald zwischen zwei Personen angekreuzt werden kann, fällt diese Option also weg.

Das bedeutet, dass jetzt viel von der Aufstellungsversammlung der FWG Kirchdorf abhängt. Mit entsprechender Spannung wird diese deshalb erwartet. Los geht es am morgigen Donnerstag um 20 Uhr beim Gasthaus Grainer. Eingeladen sind laut der FWG Kirchdorf „alle Interessierten aus dem gesamten Gemeindegebiet Kirchdorf“. Die Aufstellungsversammlungen der FWG Berg und FWG Fürholzen finden in den Wochen darauf statt.

„Im Alleingang geht es nicht“

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