Maschendrahtzaun wird nicht nachträglich legalisiert

von Redaktion

Gemeinderat Schonstett lehnt Bauantrag der Caritas ab – Bürgermeister Paul Dirnecker tritt erneut an

Schonstett – Dem Gemeinderat lag der Bauantrag der Caritas auf Errichtung eines Maschendrahtzauns beim bestehenden Haus für Körperbehinderte zur Entscheidung vor. Gemeinderat Dr. Wolfgang Schneid erklärte dazu, dass der Zaun bekanntermaßen bereits gebaut wurde und eine nachträgliche Genehmigung für ihn ein „No-Go“ sei. Weiter verwies er darauf, dass die Caritas genügend eigene Fachleute habe, die gewusst haben müssen, dass für diesen Zaun ein Bauantrag erforderlich gewesen wäre. Auch eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde lag bis dato dem Gemeinderat nicht vor. Der Bauantrag wurde einstimmig abgelehnt. Im Bereich Bauhof und Archivwesen wollen die Gemeinden Schonstett und Halfing künftig zusammenarbeiten. Dem vorliegenden Entwurf der Zweckvereinbarung gemeinsamer Bauhof/Archivwesen stimmte der Gemeinderat ohne Gegenstimme zu. Ziel der Zusammenarbeit sei es, die zeitnahe und zuverlässige Erledigung der Bauhofarbeiten in beiden Gemeinden sicherzustellen und dabei die Kosten im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Qualitätsverlust zu minimieren.

Durch die gemeinsame Bewältigung der Bauhofarbeiten sollen sich durch einen optimierten Personal-, Geräte- und Maschineneinsatz neue Chancen und Synergieeffekte ergeben. Sinngemäß gelte das auch für das Archivwesen. Dem Gremium soll noch die Leistungsaufstellung vorgelegt werden und bei Versicherungsfällen sei noch abzuklären, ob dies weiter über die betroffene Gemeinde abgewickelt wird.

Bürgermeister Paul Dirnecker informierte darüber, dass laut einer Mitteilung durch das Landratsamt die Lagerung der Container (laut Mieter sind diese leer) zulässig sei. Sie wurden durch den Mieter verschoben, wodurch nun auch die Abstandsflächen eingehalten würden. Weiter informierte Dirnecker über Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung: Zum einen, dass der Dorfladen Schonstett für die Versorgung der Bevölkerung erforderlich sei und zweitens, dass er einen freiwilligen Zuschuss zum aufgelaufenen Defizit für das Jahr 2025 in Form einer Abschlagszahlung in Höhe von 15000 Euro erhalte. Der Zuschuss werde bei maximal 25000 Euro gedeckelt. Sollte das Jahresdefizit unter 15000 Euro liegen, sei der zuviel gewährte Zuschuss an die Gemeinde zurückzuzahlen. Dieser Beschluss gelte nur für dieses und nicht für künftige Jahre.

Anschließend gab Dirnecker bekannt, dass er nach reiflicher Überlegung sich entschieden habe, bei der Kommunalwahl 2026 nochmals anzutreten. Gemeinderat Simon Dirnecker informierte darüber, dass das eingerichtete Spendenkonto für den Badeweiher aufgelöst werde. Es seien 3000 Euro eingegangen, gespendet werden könne auch weiterhin.

Ergänzend erklärte Bürgermeister Dirnecker zum Stand der Baugenehmigung am Badeweiher, dass keine Einleitungsgenehmigung vorliege. Wegen der fehlenden wasserrechtlichen Erlaubnis seien drei Personen vom Wasserwirtschaftsamt vor Ort gewesen. Mit der Landschaftsplanerin werde nun der Zulauf vom Brunnen bei einem Privatgrundstück zum Weiher vor Ort begutachtet. Gemeinderat Dr. Schneid fragte nach, ob wegen der Mehrkosten bei der Sanierung des Regenwasserkanals nicht ein Anwalt aufgrund der fehlerhaften Planung hinzugezogen werden sollte.

Geschäftsstellenleiterin Monika Lex erklärte dazu, dass sie beim Gemeindetag zu dem Thema nachgefragt habe. Die Erfolgschancen seien sehr gering, weshalb darauf verzichtet werde.

Gemeinderätin Manula Hörmann fragte, ob bei der Erschließungsstraße der zwei später vergebenen Grundstücke des Baugebiets „Am Köblgraben“ von der Gemeinde Schadenersatz oder Minderung der Kosten für die Fehler des Planers oder der ausführenden Firma geltend gemacht werden könnten. Das Gremium bat die Verwaltung, hier noch einmal nachzuhaken. mv

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