Obing – Der Gemeinderat Obing hat über Änderungen des Bebauungsplanes „Sägfeld“ im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 55/1, Wasserburger Straße 28, beraten.
Mit einer Voranfrage hatte sich der Antragsteller an die Gemeinde gewandt, da er die Aufstockung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses plant. Das Vorhaben widersprach der Festsetzung der seitlichen Wandhöhe. Das geplante Vorhaben wurde bereits in der Sitzung im August besprochen, beim damaligen Planungsstand war eine seitliche Wandhöhe von 7,65 Metern geplant. Hier hatte der Gemeinderat Bedenken aufgerufen. In der Zwischenzeit fand ein Gespräch der Bauverwaltung mit dem Bauherrn und Planer statt. Eine Erweiterung des Gebäudes innerhalb des Baufensters Richtung Westen ist laut Bauherrn nicht möglich, da dort eine Gartenanlage entstanden ist. Eine Erweiterung Richtung Norden ist nicht erwünscht, da die bestehenden Räume dadurch keine Fenster mehr hätten. Man einigte sich im Gespräch darauf, dass die Planung vom August 2025 in etwa bestehen bleiben soll, jedoch die seitliche Wandhöhe auf 7,40 Meter reduziert wird, was für die Verwaltung auch vorstellbar sei, da die umliegende Bebauung sich auf einer ähnlichen Höhe befindet.
Einer Erhöhung der seitlichen Wandhöhe auf 7,40 Meter stimmten die Gemeinderäte zu. Der Änderungsbeschluss ist nach Einreichung entsprechender Unterlagen zu fassen, die restlichen Festsetzungen sind einzuhalten. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Einstimmig haben die Gemeinderäte auch zu dem Antrag auf Nutzungsänderung der im Erdgeschoss eingetragenen Gaststätte in eine therapeutische Praxis bei dem bestehenden Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück Flur Nummer 27 in der Bräugasse in Obing entschieden. Der Antragsteller beabsichtigt, die bestehende Gaststätte im Erdgeschoss in eine therapeutische Praxis umzuändern. Die zwei Wohneinheiten im OG bleiben bestehen.emk