Mühldorf/Altötting – Die Vogelgrippe ist in den Landkreisen Mühldorf und Altötting angekommen. Das haben die Landratsämter der beiden Landkreise jetzt mitgeteilt. Was bedeutet das für Landwirte und Konsumenten? Wie das Landratsamt Altötting in einer Pressemitteilung am vergangenen Dienstag bekannt gab, soll eine verendete Wildgans im Gemeindebereich Kirchweidach von dem Virus betroffen gewesen sein.
Der Landkreis Mühldorf teilte gestern mit: „Nach der Untersuchung von fünf verendeten Graugänsen, die am Stauwehr in Jettenbach gefunden wurden, ist das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5N1 nun auch im Landkreis Mühldorf nachgewiesen.“
Risiko für die Infektion
von Hausgeflügel
Auf gut Deutsch: Die Vogelgrippe, die sich bislang vor allem im Norden Deutschlands ausgebreitet hat, ist in der Region angekommen.
„Hierbei ist zwischen Fällen bei Wildtieren und Nutzgeflügel zu unterscheiden. Das Auftreten bei Wildvögeln hat primär keine rechtliche Konsequenz für Tierhalter und Konsumenten, jedoch stellt das Vorkommen des Virus bei Wildtieren ein hohes Risiko für eine Infizierung von Hausgeflügel dar“, erklärt ein Sprecher des Landratsamtes Altötting auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen.
„Bei einem Ausbruch in einem Nutzgeflügelbestand sind die Folgen natürlich massiver. Für den betroffenen Betrieb bedeutet dies eine ausnahmslose Tötung aller empfänglichen Tiere sowie eine komplette Sperrung des Betriebs. Gleichzeitig erfolgt die Einrichtung von unterschiedlichen Schutz- und Überwachungszonen“, fährt der Sprecher fort. „Maßnahmen in den jeweiligen Zonen sind im EU-Recht und der Geflügelpestverordnung geregelt.“
Dabei handle es sich beispielsweise um die Untersagung des Viehverkehrs, Aufstallungspflicht, amtliche Beprobung des Geflügels oder auch Untersagung des Handels mit Geflügelprodukten: „Für betroffene Nutztierhalter stellt es ein großes Risiko dar und kann große finanzielle Auswirkungen haben.“
Auch auf den
Menschen übertragbar?
Und die Folgen für die Konsumenten? „Bei einem großflächigen Ausbruch könnte es zu einer Verteuerung und Verknappung von Geflügelprodukten kommen.“ Die Vogelgrippe sei eine schwere Krankheit: „Besonders Hühner und Puten sind sehr empfänglich und verenden in der Regel innerhalb weniger Tage. Wassergeflügel erkrankt zwar verglichen mit Hühnern weniger schwer, jedoch sind auch hier tödliche Verläufe häufig.“
Auch Menschen können sich anstecken: „Die Vogelgrippe ist theoretisch auf den Menschen übertragbar und weltweit wurden bereits sporadische Infektionen bekannt. In Deutschland ist bisher noch keine Übertragung von Tier auf Mensch festgestellt worden. Potenziell gefährdet sind Menschen, welche einen sehr engen Kontakt zu Vögeln pflegen“, so der Sprecher weiter.
Doch wie wird dieses Virus überhaupt übertragen? „Die Einschleppung geschieht über Wildvögel, im Rahmen der jährlichen Vogelzüge. Die Krankheit ist hochansteckend und wird direkt von Tier zu Tier übertragen. Die Übertragung erfolgt dabei über Sekrete. Eine direkte Übertragung über kontaminierte Gegenstände, Personen, Fahrzeuge, Futter und so weiter ist jedoch auch möglich.“
Eine Aufstallpflicht für Geflügelhalter „sei derzeit aber nicht angezeigt“, heißt es vom Landratsamt Mühldorf. Trotzdem schrillen im Landkreis die Alarmglocken und das Unverständnis über den Verzicht auf die Aufstallpflicht ist groß. Beispielsweise auf einem Hof in Penning in der Gemeinde Niederbergkirchen. Dort laufen 6000 Hühner auf der Wiese herum. Wenn Franz-Josef Lohner seine Tiere in diesen Tagen beobachtet, liegt eher Sorge als Freude in seinem Blick. Denn die Gefahr durch die Vogelgrippe ist extrem groß, sagt Lohner. „Der Infektionsdruck ist so früh wie nie, so hoch wie nie.“ Und die Schutzmöglichkeiten gering.
Einzige Lösung
Aufstallpflicht?
Aus Sicht Lohners, der in der Leitung des Familienbetriebs „Obermeier Frischeier“ im Landkreis Mühldorf tätig ist, gibt es nur eine Lösung: die sogenannte Aufstallpflicht. Dann könnte seine Familie die Hühner in die offenen, überdachten Ställe sperren und ihre Sicherheit garantieren. Ohne amtlich verordnete Aufstallpflicht ist das aber nicht möglich, sagt Lohner. „Dann droht uns eine Konventionalstrafe durch den Handel.“ Den Partnern im Handel haben „Obermeier Frischeier“ nämlich Freilandeier zugesagt. Wenn das Familienunternehmen nicht mehr liefern kann, muss es unter Umständen zahlen. Mit einer Aufstallpflicht würden Bodenhaltungseier dagegen für 16 Wochen als Freilandeier gelten, um wirtschaftlichen Schaden von den Erzeugern abzuwenden. Lohner sieht eine weitere Gefahr ohne Aufstallpflicht: die Tötung Tausender Tiere. „Dann droht ein Versorgungsengpass mit Eiern und Geflügelprodukten.“ Doch diese Aufstallpflicht gibt es aktuell noch nicht. „Das Landratsamt erlässt auf Grundlage der einschlägigen Tierseuchengesetzgebung eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen“, erklärt ein Sprecher des Landratsamtes Mühldorf. „Die Entscheidung für oder gegen eine Aufstallung beziehungsweise deren Aufhebung wird in Absprache mit der Regierung von Oberbayern getroffen.“ Aktuell bestehe aber noch keine Pflicht: „Dies kann sich jedoch aufgrund der Seuchenlage jederzeit ändern“, so der Sprecher zum Abschluss.
Altötting auf dem
Niveau des Vorjahres
Im Landkreis Altötting sei dies ähnlich: „Die aktuellen Zahlen in Bayern bewegen sich ungefähr noch auf dem Niveau des Vorjahres. Basierend auf diesen Zahlen und der aktuellen Risikobewertung besteht aktuell noch keine Notwendigkeit für eine Aufstallungspflicht. Die Lage wird weiterhin engmaschig beobachtet und bei Bedarf entsprechend reagiert.“