Gemeinderat Obing stimmt Bebauungsplanänderung unter Auflagen zu
Obing – Eine Änderung des Bebauungsplans „Obing Süd-Ost“ gemäß Bauvoranfrage eines Antragstellers für den Einbau von zwei Dachgeschosswohnungen beim Wohnhaus „Altenmarkter Straße 18“ und einen Anbau würde eine Verschmelzung der Grundstücke mit den Flurnummern 384/8 und 384/1 mit sich bringen.
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