Wasserburger Land – Das Internet bietet böse Fallen, in eine tappte die Angeklagte hinein. Finanzielle Nöte waren ständiger Begleiter, seit die 42-jährige Nigerianerin 2015 nach Deutschland gekommen war. So glaubte sie einer „Freundin“ 2023 auf dem TikTok-Kanal, dass diese ihr wirklich 650 Euro leihen wolle.
Auf Zinsen
verzichtet
150 Euro habe sie zunächst auf ihr Bankkonto überwiesen bekommen, danach seien ihr 500 Euro in 100-Euro-Scheinen per Post zugesandt worden.
Dass es sich dabei um Falschgeld handeln könne, sei ihr damals nicht in den Sinn gekommen. Habe sie doch 150 Euro ganz offiziell angewiesen bekommen. In Raten sollte sie die ganzen 650 dann zurückbezahlen. Dabei habe die „Freundin“ auf jegliche Zinsen verzichtet. Schon deshalb müsse es eine Geste unter Freunden gewesen sein, zeigte sich die Angeklagte überzeugt. Erst als sie zwei Hunderter bei ihrer Bank habe einzahlen wollen, seien diese Scheine als Falschgeld erkannt und einbehalten worden. Sie habe das bei der angeblichen „Freundin“ moniert. Diese habe aber bestritten, dass es sich um Falschgeld handeln könne und auf Rückzahlung der ganzen Summe bestanden. Inzwischen habe sie tatsächlich den Betrag auf ein ihr vorher fremdes Konto einbezahlt.
Bis hierhin hätte man ihre Situation als unvermeidbaren Irrtum behandeln können, hieß es vor Gericht. Doch die Frau versuchte auch danach, in einem Handy-Laden einen dieser Scheine zu verwenden, außerdem in einer Tankstelle, ein Handy-Guthaben zu kaufen, so die Anklage. Dort wurde jedoch das Falsifikat ebenfalls erkannt und zurückgewiesen.
Dass sie gegenüber der Polizei zunächst angegeben hatte, sie wisse nicht, woher diese „Blüten“ stammen, mochten möglicherweise Übersetzungs-Missverständnisse sein. Weil sie aber bereits vor Jahren wegen kleinerer Betrügereien zu Geldstrafen verurteilt worden war, bestand die Vertreterin der Staatsanwaltschaft darauf, dass nun eine Haftstrafe von 16 Monaten geboten sei. Diese könne man zur Bewährung aussetzen, um so mit einem solchen Damoklesschwert zu verhindern, dass es noch einmal zu einem solchen oder ähnlichem Verhalten käme.
Entsetzter
Aufschrei
Den Hinweis auf eine Bewährungsstrafe hatte die Angeklagte wohl nicht verstanden, denn sie schrie gleich entsetzt auf. Nur mit Mühe vermochte die Dolmetscherin ihr diese Strafandrohung durch die Staatsanwaltschaft erklärend zu verdeutlichen.
Ihr Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Markus Frank beeilte sich deshalb, dem Schöffengericht darzustellen, dass es sich hier tatsächlich um eine „betrogene Betrügerin“ handle, die gewiss auch aus ihrer Not heraus diese Fehler begangen habe. Er erklärte, dass seine Mandantin sicher auch mit einer Geldstrafe von weiteren Straftaten abgehalten werden könne. Er schlug eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen vor, die diese wegen ihrer prekären Situation in Raten abbezahlen solle.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dr. Deborah Fries sah dies ähnlich, hob jedoch die Strafhöhe wegen der beiden Vorstrafen auf 180 Tagessätze zu je 20 Euro an.