Warten auf das Landratsamt

von Redaktion

Eiselfing – Mit einem Vorbescheidsantrag aus dem Bereich der Ortsabrundungssatzung „Bachmehring Nord“ möchte ein Bauwerber abgeklärt haben, ob die vorgesehene Errichtung eines Carports auf dem Grundstück in der Gemarkung Bachmehring im Bereich „Am Mühlbach“ bauplanrechtlich zulässig ist. Dies will die Gemeinde selbst auch. Denn bei den Vorprüfungen zur Sitzung im Gemeindeamt wurde festgestellt, dass der Bauwerber nicht der Grundstücksbesitzer ist.

„Das ist eigentlich ja ein Gemeindegrund. Aber wie auch immer. Vor vielen Jahren haben die damals Verantwortlichen im Rathaus die Nutzung des Grundes als Parkfläche für den Bauwerber genehmigt. Es gibt auch keine Pachtvereinbarung“ sagte der Amtsleiter im Rathaus, Laurentius Fischer, zum Erstaunen des Gemeinderates. „Wer hat denn dann eigentlich das Baurecht“ wollte deshalb Irmgard Inninger (UWE) wissen. Und für Sebastian Pauker (CSU) ist klar, dass das geregelt werden muss. „Entweder verpachten oder verkaufen“, sagte er. Fischer schlug gemeinsam mit Bürgermeister Georg Reinthaler (Grüne) deshalb vor, jetzt dem Antrag das Einvernehmen des Gemeinderates zu erteilen, um dann zu schauen, ob das Landratsamt entsprechend dem Baurecht den Vorbescheid überhaupt genehmigt. bua

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