„Keine Chance“ auf Tempo 30?

von Redaktion

Wasserburgs Grüne fordern Tempo 30 rund um die Rote Brücke, das Haupteinfahrtstor zur Stadt. Doch das Landratsamt ist dagegen. Warum das Vorhaben trotzdem nicht ganz hoffnungslos erscheint.

Wasserburg – Viel Verkehr auf der Roten Brücke, am Gimplberg und im Areal drumherum sind die Wasserburger gewohnt. Gerade morgens kommen hier Schüler, Pendler und Durchreisende mit Auto, Rad, Bus und zu Fuß zusammen. Insbesondere die Grünenfraktion des Stadtrats ist deshalb der Meinung: Die Situation ist gefährlich, das Tempo soll auf 30 beschränkt werden.

Die Stadtverwaltung hat nun auf deren Antrag hin bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Rosenheim nachgefragt. Das Ergebnis ist allerdings wenig vielversprechend. Ganz aufgeben will die Stadt dennoch nicht.

Bürgermeister Michael Kölbl (SPD) verlas in der jüngsten Bauausschusssitzung die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde. Das grundlegende Problem, das deutlich wurde: Bei der Rosenheimer Straße, dem Gimplberg, der Salzburger Straße, der Innbrücke und der Straße „Auf der Burg“ handelt es sich um Staatsstraßen. Somit haben diese eine Funktion einer „Hauptverkehrsstraße“, also eine „besondere Verkehrsbedeutung“. Der Verkehr in Tempo-30-Zonen ist allerdings grundsätzlich von „geringerer Bedeutung.“ Hier muss laut Behörde „rechts vor links“ gelten, Vorfahrtsregelungen durch Zeichen oder Ampeln, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und benutzungspflichtige Radwege würden laut Straßenverkehrsbehörde dem Charakter dieser Zonen widersprechen. Somit sei eine Umwandlung der genannten Straßen in eine Tempo-30-Zone schon aus diesem Grund gesetzlich nicht möglich. Zumal sei in den vergangenen fünf Jahren, so stellte die Straßenverkehrsbehörde in ihrer Stellungnahme fest, kein Verkehrsunfall verzeichnet worden, der auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen sei. Auch das Geschwindigkeitsaufkommen allgemein sei unauffällig und die vorhandene Infrastruktur würde bereits ein hohes Maß an Verkehrssicherheit gewährleisten. Es liegen aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde also keine Gründe für ändernde Maßnahmen vor. Tempo-30-Zone also chancenlos? So bewertete zumindest Bürgermeister Kölbl die aktuelle Situation und schlug daher vor, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und von einer weiteren Antragsstellung abzusehen. Zwar sah er die Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde als kritisch an. Er habe schon mehrfach Blechschäden an den Stellen mitbekommen, berichtete Kölbl, und auch die Tatsache, dass die Behörde das Geschwindigkeitsaufkommen als „unauffällig“ betrachte, kommentierte er mit einem „Na ja“. Dennoch stellte Kölbl fest: „Wir haben keine Chance. Kämpfen kann man immer, aber bitte nicht gegen Windmühlen. Das ist vergeudete Energie.“ Christian Stadler (Grüne) wollte aber nicht so schnell aufgeben. Grundsätzlich habe die Straßenverkehrsbehörde etwas „völlig Erwartbares“ geschrieben. Das sei aber noch kein Grund, gleich „die Flinte ins Korn zu werfen.“ Es gebe schließlich auch Gegenargumente, so handle es sich bei den Straßen größtenteils um Schulwege, außerdem gebe es nirgends benutzungspflichtige Radwege. Selbst der Radweg in der Rosenheimer Straße sei aufgrund seiner zu geringen Breite nicht benutzungspflichtig. „Ich finde nicht, dass wir hier aufgeben sollten.“ Er plädierte dafür, den Beschluss zumindest so zu formulieren, dass der Stadtrat auch in nächster Zeit aktiv werden könnte.

Auch Heike Maas (CSU) glaubte, dass eine Geschwindigkeitsregulierung in dem vorgeschlagenen Areal sinnvoll sei. Friederike Kayser-Büker (SPD) sprach von Verhältnissen an der Staatsstraße, „die uns nicht logisch erscheinen.“ Auch sie sehe die Notwendigkeit, das erlaubte Tempo zu begrenzen, gerade auch unter Berücksichtigung der jüngsten Topobox-Messungen. Diese hatte die Stadt durchgeführt. Als Ergebnis kam heraus, dass der Großteil der Autofahrer zu schnell im Bereich Rosenheimer und Salzburger Straße unterwegs war. Stadler plädierte aber dafür, den Antrag nicht zu sehr an die Messergebnisse zu knüpfen. Denn selbst wenn sich die Autofahrer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten würden, seien 50 km/h grundsätzlich zu schnell. Es komme regelmäßig vor, dass Fußgänger an den Zebrastreifen übersehen würden.

Einstimmig nahm der Bauausschuss die Stellungnahme der Unteren Straßenverkehrsbehörde schließlich zur Kenntnis. Zudem beschloss das Gremium von einem weiteren Antrag zunächst abzusehen, allerdings mit der Möglichkeit, diesen jederzeit wieder aufzugreifen. Insbesondere sollten sich neue Argumente durch die weiter geplanten Geschwindigkeitsmessungen ergeben.

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