Feldkirchen-Westerham/ Landkreis – Die dramatischen Szenen vor einer Woche sorgen noch immer für Aufsehen. Am Mittwoch, 12. November, verlor ein 32 Jahre alter Zimmerermeister aus dem Landkreis Rosenheim bei der Sanierung eines leer stehenden Gebäudes in Feldkirchen-Westerham den Halt auf der moosigen Dachfläche und geriet ins Rutschen. Der junge Familienvater stürzte rund sechs Meter vom Dachgiebel in die Tiefe und verfehlte dabei nur knapp die gepflasterte Terrasse, wie die Polizeiinspektion Bad Aibling im Nachgang mitteilte.
Aufsichtsperson
war bereits vor Ort
Glücklicherweise konnte der Sturz etwas abgefedert werden, da der Mann in einem angrenzenden Blumenbeet landete. Doch wie konnte es überhaupt zu dem Sturz kommen?
Der junge Familienvater, der sich bei dem Arbeitsunfall schwere Verletzungen, etwa Frakturen am linken Bein, Hüfte und Arm, zuzog, wurde verwirrt, aber ansprechbar, mit dem Rettungshubschrauber in die Unfallklinik Murnau geflogen. Wie ein Polizeisprecher kürzlich mitteilte, gehe man davon aus, dass der 32-jährige Mann „alleinbeteiligt“ gestürzt ist. Etwaige Sicherungsmaßnahmen und die Frage, ob diese ausreichend im Einsatz waren, sind „Gegenstand der Ermittlungen“.
Neben der Staatsanwaltschaft ist auch die Berufsgenossenschaft über den Unfall informiert worden. Dies bestätigte nun auch Katrin Jetzlsperger von der BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) mit Sitz in Berlin. Zwar könne sie „aus Gründen des Sozialdatenschutzes“ zu konkreten Unfällen keine detaillierten Auskünfte geben. „Wir können Ihnen jedoch mitteilen, dass uns der Unfall bekannt ist und unsere zuständige Aufsichtsperson bereits vor Ort war, um sich ein Bild von der Situation zu machen“, sagte sie gegenüber dem OVB.
Kommt es zu schweren oder gar tödlichen Arbeitsunfällen, kümmere sich die Berufsgenossenschaft generell um die verletzte Person sowie – falls erforderlich – um deren Angehörige. „Auch untersuchen wir die Unfälle sorgfältig: Was führte zum Unfall? Welche Erkenntnisse lassen sich für die Präventionsarbeit gewinnen?“, so Jetzlsperger. Im Vordergrund stehe die Aufklärung des Unfallhergangs, zugleich würden jedoch auch haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen geprüft. Bei groben Pflichtverletzungen könne die BG BAU auch Bußgelder verhängen und ein Regressverfahren einleiten.
Im Fall von Feldkirchen-Westerham stürzte der Mann aus großer Höhe in die Tiefe. Das dortige Arbeiten zählt laut Jetzlsperger zu den größten Gefahren auf deutschen Baustellen. „Abstürze sind die häufigste Ursache für tödliche Unfälle.“ Allein im Jahr 2024 kamen 78 Beschäftigte im Baugewerbe ums Leben.
Hauptursachen waren Absturzunfälle (36 Prozent), gefolgt von herabfallenden oder kippenden Bauteilen (26 Prozent) sowie Unfälle mit Baumaschinen (15 Prozent). Dabei stellt Jetzlsperger klar, dass sicheres Arbeiten in der Höhe möglich sei – wenn die entsprechenden Schutzmaßnahmen beachtet werden. Zu den wichtigsten Regeln zähle, dass man „niemals ungesichert in der Nähe von Absturzkanten arbeiten“ dürfe. „Leitern sind immer nur die zweite Wahl“, erklärt die Expertin hierzu. Alternativen zur Leiter seien etwa Gerüste, Arbeitsbühnen und Treppensysteme, die mehr Stabilität und Schutz bieten. Wichtig auch: Ohne Nachweis gilt jede Fläche als „nicht durchsturzsicher“ und dürfe nicht ohne Schutz betreten werden. Jetzlsperger: „Sonst droht Lebensgefahr.“
Partner und Berater
für Unternehmen
Bei aller Vorgabe bleibt jedoch bislang offen, wie die Gegebenheiten in Feldkirchen-Westerham waren und wie es dort tatsächlich zum Sturz kommen konnte. Dies bringt derzeit die entsprechende Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft in Erfahrung. „Unsere Aufsichtspersonen verstehen sich in erster Linie als Partner und Berater für Unternehmer, Aufsichtführende, Beschäftigte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten“, erklärt Jetzlsperger. Bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz seien sie jedoch auch befugt, ordnungsrechtlich einzuschreiten.