Stadt Mühldorf ist „nur zweiter Sieger“

von Redaktion

Bauprojekt an Rottstraße abgespeckt, aber was wird aus dem wichtigen Gehweg?

Mühldorf – Schon seit mehreren Jahren ringen ein Bauinteressent und die Stadt Mühldorf um ein Projekt an der Rottstraße. Hier steht noch immer nur ein Einfamilienhaus auf einem riesigen Grundstück. Früher glich es einem Park, doch die großen, alten Bäume wurden schon im April 2024 gefällt, trotz Baumfällverbots im Frühjahr und einer bestehenden Veränderungssperre durch die Kreisstadt.

Bauleitplan gegen
Grundstücksstreifen

Der Grundstückseigentümer plant hier seit 2021 auf dem Areal den Bau von vier Mehrfamilienhäusern mit 43 Wohneinheiten, oberirdischen Kfz-Stellplätzen und Tiefgarage. Für eine Bebauung in dieser Größenordnung wäre ein Bauleitplan nötig gewesen. Die Stadt erhoffte sich im Gegenzug, dass der Eigentümer einen Grundstücksstreifen für einen Geh- und Radweg entlang der Trostberger Straße abtreten würde. Im November 2024 lehnte die Stadt die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Rottstraße“ ab.

Neuentwurf
im Bauausschuss

Eine Bauvoranfrage vom April 2025 sah den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit drei Vollgeschossen und einer maximalen Grundfläche von 797 Quadratmetern vor. Das lehnte der Bauausschuss ab. Begründung: Die umliegende Bebauung sei niedriger, die beiden Häuser würden sich nicht einfügen.

Im September 2025 fand eine Abstimmung zwischen Landratsamt, Stadtverwaltung und Bauherrn statt, aus der ein Neuentwurf zur Bauvoranfrage resultierte. Diese lag nun dem Bauausschuss in seiner Sitzung Anfang November vor. Statt mit zwei Häusern wird jetzt mit vier Baukörpern und bis zu 28 Wohneinheiten geplant. Drei Mehrfamilienhäuser sollen drei Geschosse und rund 278 Quadratmeter haben, ein Vierspänner zweigeschossig mit circa 300 Quadratmetern werden. Mit 27 oberirdischen Stellplätzen zur Rottstraße und 31 in einer Tiefgarage.

Wie Birgit Weichselgartner dem Gremium vorrechnete, haben sich seit den ersten Plänen aus dem Jahr 2022 mit diesem Neuentwurf Grundfläche und Geschossflächen der geplanten Gebäude markant verändert: „Beim Bebauungsplanentwurf wären circa 1980 Quadratmeter Grundfläche und 6420 Quadratmeter Geschossfläche zulässig gewesen. Die Neuvariante hat lediglich 1134 Quadratmeter Grundfläche und 3102 Quadratmeter Geschossfläche.“ Die Gebäude würden sich in Lage und Größe in die Umgebung einfügen. Die Stadtbaumeisterin empfahl, der Voranfrage zuzustimmen. Eine Möglichkeit zur Ablehnung gebe es im Grunde nicht, denn würde die Stadt ihr gemeindliches Einvernehmen nicht erteilen, würde es vom Landratsamt ersetzt werden: „Wir haben da keine rechtliche Handhabe. Das Baurecht steht dem Grundstückseigentümer nach Paragraf 34 Baugesetz zu.“

Karin Zieglgänsberger (UM) stellte fest: „Wir kriegen den Radlweg leider nicht.“ Weichselgartner bestätigte das, der Bauwerber sehe es bei diesem Plan nicht, denn die Baufläche habe sich im Gegensatz zum abgelehnten Bebauungsplan verringert. „Ich sage nur ein Wort“, kommentierte Gottfried Kirmeier (SPD): „Gewinnmaximierung!“ Seiner Meinung nach vergebe die Stadt mit Genehmigung der Voranfrage die Chance auf den Gehweg an der Trostberger Straße. Er könne deshalb nicht zustimmen.

„Wir genehmigen gar nichts“, erklärte Weichselgartner. „Das Landratsamt ist die Genehmigungsbehörde, wir haben keine Chance auf Ablehnung.“ Ihr Vorschlag, um der Stadt eine gewisse Einflussmöglichkeit einzuräumen: „Wir sollten zu dem Bauantrag einen Freiflächengestaltungsplan fordern.“ Bürgermeister Michael Hetzl (UM) pflichtete bei: „Wir haben kein Ass im Ärmel. Der Eigentümer will uns die Grundstücke für den Gehweg nicht verkaufen, das ist sein gutes Recht.“

„Leider sind wir nur zweiter Sieger“, bedauerte Stephan Schinko (Grüne). Aber insgesamt gehe es in eine „nicht so schlechte“ Richtung. Ziel der Stadt müsse weiterhin der Geh- und Radweg sein. Er regte an, die Ausfahrt der Tiefgarage aus dem unübersichtlichen Kreuzungsbereich zu nehmen. Dem schloss sich Ilse Preisinger-Sontag (CSU) an. Den Entwurf finde sie durchaus sehr gut, er passe in die Umgebung. Oskar Stoiber (CSU) stellte fest, dass Bauausschuss, Stadtrat und Verwaltung viel erreicht hätten: „Der Baukörper ist viel kleiner geworden.“ In Kombination mit einer Freiflächenplanung sei der Entwurf für ihn „absolut in Ordnung“.

Wichtige Ergänzungen
zum Beschluss

Bevor es zur Abstimmung ging, fügte Birgit Weichselgartner dem Beschlussvorschlag noch drei Punkte hinzu. Erstens: Ein Freiflächengestaltungsplan ist mit der Stadtverwaltung abzustimmen und mit dem Bauantrag zur Entscheidung vorzulegen. Zweitens: Die Tiefgaragenausfahrt ist weit genug aus dem Kreuzungsbereich Wertachstraße/Rottstraße zu versetzen, um eine Verkehrsgefährdung in diesem Kreuzungsbereich zu vermeiden.

Drittens: Die Kreisstadt weist darauf hin, dass weiterhin der Geh- und Radweg an der Westseite des Grundstücks geplant ist. Im Bereich der Veränderungssperre und des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplans dürfen bis zu einer Einigung mit dem Grundstückseigentümer keine wertsteigernden Maßnahmen durchgeführt werden.

Mit diesen für die Stadt wichtigen Ergänzungen stimmten alle Gremiumsmitglieder der neuen Planungsvariante zu. Christa Latta

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