Unterreit – Ein unter Umständen für die Gemeinde ausgesprochen relevanter Tagesordnungspunkt beschäftigte den Unterreiter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Dritter Bürgermeister Alfons Bruckmaier stellte einen Antrag auf Änderung von Paragraf 4 der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“, und zwar dahingehend, dass ab der nächsten Wahlperiode das Amt des Bürgermeisters wieder ehrenamtlich wahrgenommen wird. Der Gemeinderat diskutierte dabei auch über die Frage, was passiert, wenn sich kein Kandidat für das Bürgermeisteramt findet. Der jetzige Rathauschef Christian Seidl hört auf.
Komplex
und umfangreich
Auch in kleinen Gemeinden ab 2.000 Einwohnern gibt es, nicht zuletzt aufgrund der Kommunalwahlrechtsnovelle von 2023, die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen berufsmäßigen Bürgermeister einzusetzen. Dies trug der Entwicklung Rechnung, dass auch in kleineren Orten die Aufgaben inzwischen so komplex und umfangreich geworden sind, dass sie nur schwer im Rahmen einer „Nebentätigkeit“, also ehrenamtlich, erfüllt werden können. Schon Ende 2019 hatte daher der Gemeinderat in Unterreit beschlossen, in Zukunft den Bürgermeister als Beamten auf Zeit zu führen. Ein solcher hauptberuflicher Bürgermeister wird dann in einer Gemeinde von der Größe Unterreits nach A13 besoldet und hat nach einer mindestens zehnjährigen Amtszeit Anspruch auf eine beamtenrechtliche Versorgung.
Da er im Hauptberuf Bürgermeister ist, muss in der Regel die gesamte Arbeitszeit dieser Aufgabe gewidmet werden und es ist eine entsprechende Präsenz im Amt zu erwarten.
Ein „Ehrenbeamter“ wäre deutlich flexibler; er könnte neben dem Bürgermeisteramt noch seine frühere Tätigkeit fortsetzen und freier entscheiden, wann und in welchem Umfang er sich um die Gemeinde und wann um Beruf oder Firma kümmert. „Vielleicht wäre das für manche attraktiver und könnte die Entscheidung für eine Kandidatur erleichtern“, so die Überlegung von Bruckmaier auf Nachfrage, der bei der gut besuchten Aufstellungsversammlung in Wang vom amtierenden Bürgermeister Christian Seidl selbst als Kandidat ins Spiel gebracht worden war, nachdem Seidl seinen Verzicht bekannt gegeben hatte.
Doch Bruckmaier hatte erklärt, dass er wegen seiner Berufstätigkeit und seiner Familie dieses Amt nicht übernehmen wolle. Es hatten sich dann aber drei potenzielle Interessenten gemeldet, die das Amt allerdings ehrenamtlich ausführen würden. Daher die Überlegungen Bruckmaiers, ob eine solche Lösung nicht immer noch besser wäre als gar kein Kandidat.
Doch war den drei Interessenten inzwischen vermutlich bewusst geworden, dass das Amt des Ersten Bürgermeisters derzeit aus gutem Grund eine hauptamtliche Tätigkeit ist, sodass es bei diesen ersten Überlegungen blieb. Insofern war für den Gemeinderat in seiner Sitzung die Sache klar: Eine ehrenamtliche Nebentätigkeit wäre nur eine sehr fragwürdige Notlösung, wie auch Amtsinhaber Seidl unterstrich, und würde aktuell wohl trotzdem nicht zu einer Kandidatur führen. Also lehnte man den Änderungsantrag schließlich einstimmig ab.
Damit ist das Thema für diese Wahl auch erledigt, weil 90 Tage vor der Abstimmung feststehen muss, ob das Bürgermeisteramt ehren- oder hauptamtlich ausgeübt werden soll.
Was passiert, wenn sich
kein Kandidat findet?
Die Diskussion führte damit aber logischerweise zu der Frage, was passiert, wenn sich gar kein Kandidat findet. Lieselotte Oberbauer, Geschäftsleiterin der Verwaltungsgemeinschaft, führte dazu aus: Am Donnerstag, 8. Januar, muss ein Wahlvorschlag vorliegen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Frist noch um eine Woche verlängert werden, in der ein Kandidat nominiert werden kann, berichtete sie.
Findet sich trotzdem niemand, so wird am Sonntag, 8. März, also am Tag der Kommunalwahl, mit einem leeren amtlichen Wahlzettel mit einer freien Zeile gewählt, auf den jeder Wahlberechtigte einen Namen schreiben oder den Zettel leer abgeben kann. Werden dann mehr als die Hälfte gültige Stimmzettel mit einem Namen als leere Stimmzettel und damit ungültige abgegeben, kommen die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen 14 Tage später in die Stichwahl. Verzichtet einer von ihnen, rückt derjenige mit der nächst häufigen Stimmenzahl nach, erläuterte Oberbauer.
Gelangt man auf diese Weise nicht zu einer Stichwahl, gibt es auf jeden Fall nach drei Monaten eine Neuwahl, in der ein neuer Kandidat zur Wahl stehen könnte, der bei einer hauptberuflichen Amtsausübung nicht einmal aus der Gemeinde stammen müsste. Das wäre nur bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister der Fall, so Oberbauer.
Bürgermeister gesucht:
Eine Hängepartie droht
Vielleicht muss die Gemeinde Unterreit also rechtzeitig eine Stellenanzeige schalten: Bürgermeister gesucht! Das erste Inserat dieser Art wäre es wohl nicht. Wenn sich jemand meldet, bräuchte er auf jeden Fall wieder eine entsprechende Unterstützerliste, um sich überhaupt zur Wahl stellen zu können.
Es könnte also über längere Zeit sehr spannend werden in Unterreit, was die Neuwahl eines Bürgermeisters betrifft. Dass die Gemeindebürger von solch einer Hängepartie besonders begeistert wären, darf allerdings bezweifelt werden, hieß es bedauernd im Gemeinderat.