Unterreit ringt um Lösungen

von Redaktion

Bauen ja, doch so einfach ist es oft nicht: Anträge mit schwierigen Fragestellungen fordern Gemeinderat heraus

Unterreit – Insbesondere mit Bauprojekten befasste sich der Unterreiter Gemeinderat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr. So möchte ein Antragsteller im Grünthaler Ortsteil Gmein anstelle des bestehenden Wohnhauses ein neues Einfamilienhaus errichten. Zwar befindet sich das geplante Vorhaben im Außenbereich, aber als Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle ist eine Realisierung möglich.

Längere Zeit vom
Eigentümer genutzt

Allerdings müssen dazu noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, wovon sich der Gemeinderat überzeugte: Das bestehende Gebäude muss zulässigerweise errichtet worden sein und Mängel aufweisen. Außerdem muss es längere Zeit vom Eigentümer selbst genutzt worden sein und es soll auch weiterhin von ihm beziehungsweise seiner Familie bewohnt werden. Auch eine Erweiterung auf höchstens zwei Wohnungen ist dann möglich, allerdings muss der Neubau grundsätzlich in einem angemessenen Verhältnis zum vorhandenen Gebäude stehen, hieß es im Gemeinderat. Etwas mehr Kopfzerbrechen bereiteten dann die Brandschutzvorschriften, weil der Mindestabstand zu den Nachbargebäuden nicht überall eingehalten werden kann, andererseits aber die komplette Unterteilung des neuen Gebäudes durch eine Brandmauer das geplante Konzept einer durchgehenden Wohnung im Erdgeschoss unmöglich machen würde. Trotzdem lässt sich das erforderliche Sicherheitsniveau für die Bewohner durch kompensatorische Maßnahmen wie eine feuerhemmende Trennwand zwischen Treppenhaus und Dachboden, eine entsprechende Decke über dem Treppenhaus und eine geeignete Dachbodentür gewährleisten, wie sich die Gemeinderäte von Daniela Fischer vom Bauamt erklären ließen. Zudem ergab eine Überprüfung der maximalen Länge der Flucht- und Rettungswege und der bebauten Gesamtfläche anhand der Pläne, dass nur ein vertretbares Restrisiko besteht. Da auch die Erschließung gesichert ist, gab das Gremium dann einstimmig eine positive Stellungnahme ab; für die eigentliche Baugenehmigung ist das Landratsamt zuständig.

Ein weiterer Bauantrag in der Gemarkung Elsbeth wurde anhand des Lageplans ebenfalls näher besprochen. Die geplante Abweichung vom Bebauungsplan „Unterreit Nord“ im Hinblick auf eine normale Wandhöhe im Obergeschoss statt eines Kniestocks erschien nachvollziehbar, da die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Sinne der Nachverdichtung ausdrücklich gewünscht ist und im Bebauungsplan für das benachbarte Neubaugebiet ohnehin die normalen Wandhöhen vorgesehen sind. Allerdings wurde im einstimmig gefassten Beschluss zur Auflage gemacht, dass die gesamte Erschließung, also Zufahrt und alle Anschlüsse, auf dem direkten Weg am Nordrand des Grundstücks zu erfolgen hat und nicht zwischen den Nachbargrundstücken hindurch von der südlich gelegenen Straße.

Noch nicht um einen Bauantrag, sondern um eine grundsätzliche Vorabklärung ging es beim folgenden Tagesordnungspunkt. Ein Firmeninhaber fragte an, ob im Zuge der von ihm beabsichtigten Erweiterung seiner Betriebsanlagen im Gewerbegebiet „Unterbierwang Südost“ auch die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung möglich ist.

Einschränkungen
für Anlieger

Dem Gemeinderat war bewusst, dass die Genehmigung eines separaten Wohngebäudes in einem Gewerbegebiet im Hinblick auf den Immissionsschutz zu Einschränkungen für die anliegenden Gewerbetreibenden führen könnte. Man sprach sich dann zwar (mit einer Gegenstimme) für die Möglichkeit der Errichtung einer Betriebsleiterwohnung im Zuge der betrieblichen Erweiterung aus, die aber zuerst erfolgen und deren integraler Bestandteil die Wohnung werden muss.

Kompromiss für die Feuerwehren

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