Bauturbo in Pfaffing

von Redaktion

Pfaffing – Was bedeutet der „Bauturbo“, den sich die Bundesregierung ausgedacht hat, für Pfaffing? Der Gemeinderat sprach darüber. Dieses neue Gesetz ist seit Ende Oktober in Kraft und soll den Wohnungsbau erleichtern und beschleunigen. Es gilt vorerst bis 2030. Befreiungen und Abweichungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans sollen damit leichter möglich sein. Auch was den Lärm betrifft, soll es mehr Spielraum geben. Bezeichnungen wie der „Einvernehmensbegriff“ werden erweitert. Zu den Auswirkungen auf Pfaffing nahm die Verwaltung Stellung. So seien beispielsweise zuvor ausgeschlossene Quergiebel nach wie vor nicht möglich, auch kein Verstoß gegen Abstandsflächen oder gar eine „Verunstaltung“. Schwierig könnte es bei einer Wandhöhe werden, denn dabei gelte die Gleichbehandlung und sei im praktischen Fall eher die Vorstufe zu einer Änderung des Bebauungsplans. Zudem erweitere dieser „Bauturbo“ nicht die Möglichkeiten, die mit den Festsetzungen eines Bebauungsplans an sich möglich seien.

Alle Gebäude als
Einzelfall behandeln

Übernommen hat die Verwaltung den Punkt, alle Gebäude als Einzelfall zu behandeln und nicht nur die, die Wohnzwecken dienen. Und im besten Fall ersetzt eine Einzelbaugenehmigung eine aufwendigere Einbeziehungssatzung, doch sei auch hier die Gleichbehandlung zu berücksichtigen. Insgesamt sehe die Verwaltung „für einige Einzelfälle eine Erleichterung“, für die man bis zur endgültigen Planänderung zumindest einen zeitlichen Vorsprung gewinne. Werde dieser „Bauturbo“ großzügig angewendet, dürfe man jedoch in der Zukunft wieder eine Gleichbehandlung herstellen. In seinem Beschluss einigte sich der Gemeinderat einstimmig darauf, dass eine Freigabe eines Entwicklungs- und Planungskonzepts durch den Gemeinderat erfolgen soll, während dem Bauausschuss die Entscheidung über eine gemeindliche Zustimmung übertragen werden kann. kg

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