Neue Satzung für die Feuerwehr

von Redaktion

Gemeinderat Griesstätt gibt grünes Licht – Gültig ab Januar 2026

Griesstätt – In seiner jüngsten Sitzung, die vom Dritten Bürgermeister Jürgen Gartner geleitet wurde, befasste sich der Gemeinderat erneut mit Satzungsanpassungen. Diesmal betraf es die Feuerwehr.

Aufgrund der Beschaffung des neuen Feuerwehr-Mehrzweckfahrzeugs musste die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr Griesstätt neu kalkuliert werden. Da die letzte Aktualisierung im Jahr 2022 stattgefunden hatte, wäre eine Anpassung ohnehin turnusgemäß fällig gewesen. Denn im Regelfall sollten alle Satzungen im Rhythmus von vier Jahren geprüft, überarbeitet und aktualisiert werden. Die Grundlage für die Berechnung sowie die Kostenermittlung waren die Abschreibungen, Unterhalts- und laufenden Betriebskosten, die in den letzten vier Jahren angefallen waren.

Die Gemeinde Griesstätt entschloss sich, die Satzung in einer Neufassung so aufzustellen, dass künftig auf die „Anlage über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren“ verzichtet werden kann. Stattdessen wurden als redaktionelle Änderung die komplette Anlage sowie die aktualisierten Fahrkilometer- und Stundensätze für die Feuerwehrfahrzeuge und die Arbeitsstundensätze für Einsatzgeräte direkt in die Satzung integriert.

Der Gemeinderat beschloss die neue Satzung einstimmig. Sie ist ab 1. Januar 2026 gültig und liegt zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung aus.

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