Hitlergruß und „Dödel im Glas?“

von Redaktion

Trinktour eines 23-Jährigen mit seinen Freunden endet vor Gericht

Mühldorf – Dieser Rausch war für den 23-jährigen Elektriker aus dem südöstlichen Landkreis Mühldorf richtig teuer. Nicht nur der Zeche wegen, sondern auch wegen des juristischen Nachspiels. Das führte ihn jetzt – ein Jahr später – in den Sitzungssaal 116 am Amtsgericht Mühldorf. Dort nahm er auf der Anklagebank Platz und musste – vor seinen Eltern – einige unappetitliche Details des feuchtfröhlichen Samstagnachmittags erklären.

Auf den ersten Blick kann Simon M. (Name von der Redaktion geändert) scheinbar kein Wässerchen trüben. Das Erscheinungsbild ist ordentlich: weißes Hemd unter dem dunkelblauen Pulli. Die Haltung gerade, der Blick offen, die Stimme klar und deutlich. Neben ihm sitzt der Burghausener Rechtsanwalt Karl-Heinz Merkl, in der ersten Zuschauerreihe Simons Eltern. 

Ende November 2024 soll Simon mit Freunden gegen 15 Uhr in Mühldorfs Altstadt ein Lokal aufgesucht haben, verlas Staatsanwalt Alexander Fischer aus der Anklageschrift. „Als Sie sich gegen 15.15 Uhr in der Mitte des unteren Gastraums befanden, zeigten Sie den Hitlergruß.“ Das ist verboten und strafbar, schließlich ist das ein Kennzeichen der verbotenen NSDAP. Folglich bekam Simon einen Strafbefehl, den er nicht akzeptierte.  „Ich kann die Anschuldigung komplett zurückweisen“, erklärte Simon dem vorsitzenden Amtsrichter Dr. Christoph Warga. „Von uns hat keiner rechtsradikales Gedankengut.“ Weder er, seine Familie noch seine Freunde. 

An besagtem Nachmittag sei er zusammen mit fünf oder sechs Freunden nach der Meisterschule unterwegs gewesen. Sie hätten schon einige Tassen Glühwein getrunken, als sie in dem Lokal ankamen. „Wir waren gut angetrunken.“  Im Lokal ging es weiter. Sie hätten immer wieder Krüge voller Mischgetränke bestellt und diese „relativ schnell getrunken“, sagte der Wirt später im Zeugenstand aus. Und auch sonst noch so manches.

„Wir waren durchaus betrunken“, räumte Simon ein. „Der ganze Abend ist ein bisschen verschwommen.“ Der Alkoholpegel stieg, das Niveau sank.  „Sie haben das Trinkgefäß zweckentfremdet?“, fragte Richter Warga auf Grundlage der Polizeiakte.  Es habe sich um eine „Unterhosenhalbe“ gehandelt, erklärt Simon zunächst. Da stehe der Trinker in der Unterhose da und leere sein Glas auf ex, dann ziehe er die Hose wieder hoch.  „Sie sollen am Tresen Ihren Dödel ins Glas gesteckt haben“, hakte Richter Warga mit Blick auf die Polizeiakte nach. Er soll also sein Glied in das Trinkglas gehalten haben. Dafür gebe es zwei Zeugen.  „Er kann sich nicht mehr erinnern, dass er oder ein anderer das gemacht hat“, erklärte Anwalt Merkl. „Vielleicht wurde das missinterpretiert. Den Hitlergruß kann er aber tausendprozentig ausschließen.“ Wenig später sagte Simon M. dann doch – etwas leiser: „Das Glied kann ich nicht zu tausend Prozent ausschließen, weil wir da schon sehr betrunken waren.“

Nach gut drei Stunden machte der Wirt dem Treiben der Gruppe ein Ende. Er beförderte sie ins Freie, dabei soll Simon laut Wirt versucht haben, einen „Fuck AfD“-Aufkleber zu entfernen.  „Er hat mich dabei geschubst und draußen eine Watschn gegeben“, beschrieb Simon den Rauswurf durch den Wirt. Das habe er auch angezeigt. Dieses Verfahren sei aber inzwischen eingestellt worden, ergänzte Merkl.

Während es für den Dödel zwei Zeugen geben soll, hatte den Hitlergruß nur der Wirt gesehen und angezeigt. Simon M. habe beim Betreten „relativ schnell“ den rechten Arm zu dem verbotenen Gruß erhoben, sagte er im Zeugenstand. Er habe sich wohl durch die „Fuck AfD“-Aufkleber und die Regenbogen-Fahne provoziert gefühlt, vermutete der Gastronom. „Das war die Begrüßung.“  Weil er allein gewesen sei, habe er die Gruppe von „fünf bis sieben angetrunkenen Männern“ trotzdem ins Lokal gelassen und bewirtet. 

In Österreich würde man sagen „A bsoffene Gschicht“, meinte Richter Warga nach gut einer halben Stunde Verhandlung. Es gebe jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder das Verfahren fortzusetzen und auch Simons Freunde als Zeugen vorzuladen oder das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. „Es ist alles nicht Fisch und Fleisch“ und es sei sicher „nicht der Standardfall“ eines verbotenen Hitlergrußes. Eine Einstellung des Verfahrens war im Sinne von Anwalt Merkl. Staatsanwalt Fischer war damit weniger zufrieden: „Ich finde es unglaublich, wie sich der Angeklagte hier präsentiert.“ Er streite alles ab, obwohl es durchaus Zeugen gebe, könne sich an nichts mehr erinnern, aber dass er den Hitlergruß gemacht habe, daran könne er sich genau erinnern. „Er war stockbesoffen“, hielt Merkl dagegen. „Der Alkohol soll es nicht entschuldigen, spielt aber eine Rolle.“

Staatsanwalt Fischer war angesichts der gesamten Umstände letztlich bereit, einer Einstellung gegen eine Geldstrafe von 3.000 Euro zuzustimmen. Simon verdient im Monat 2.400 Euro netto.  „Das ist ein Denkzettel hart an der Grenze“, sagte Merkl zu seinem Mandanten. „Dann wäre es aber erledigt.“ Kurzer Blick von Simon zu seinen Eltern. Die nicken. Simon stimmt zu.  Bis 31. Januar muss er jetzt den KZ-Gedenkstätten Mühldorfer Hart 3.000 Euro überweisen. Dann ist das Verfahren eingestellt und die Schlussrechnung für den Rausch bezahlt.

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