Obinger Rat genehmigt mehrere Bauvorhaben

von Redaktion

Ortsbild und Nutzung bestehender Gebäude werden maßgeblich verändert

Obing – In der jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat Obing über mehrere Bauanträge entschieden, die das Ortsbild und die Nutzung bestehender Gebäude maßgeblich verändern werden. Nach Angaben der Gemeinde standen dabei drei größere Vorhaben im Fokus.

Für den Neubau einer Halle zur Gülleseparation mit Separatlager in Albertaich haben die Antragsteller eine Halle mit einer Größe von 25 mal acht Metern, einer seitlichen Wandhöhe von etwa fünf Metern und einer Einfahrtshöhe von 4,48 Metern geplant. Das Fassungsvermögen soll rund 500 Kubikmeter betragen. Die Verwaltung wies darauf hin, dass an der vorgesehenen Stelle die Festsetzungen der Gestaltungssatzung nicht eingehalten werden. Da der natürliche Geländeverlauf an der Ostseite nur minimal verändert werden müsste, keine Beeinträchtigungen öffentlicher Belange ersichtlich seien und die Erschließung gesichert sei, sah die Verwaltung eine Befreiung von der Gestaltungssatzung als vertretbar an. Das Gremium stimmte dem Vorhaben sowie der Abweichung von der Gestaltungssatzung bezüglich der Geländeveränderung einstimmig zu.

Ein weiterer Antrag betraf den Teilabbruch und die Wiedererrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes mit Anbau einer Doppelgarage in Albertaich. Der östliche Teil des bestehenden Winkelbaus soll abgebrochen und an gleicher Stelle neu errichtet werden. Zusätzlich ist ein Freisitz mit einer Größe von rund fünf mal drei Metern an der Südseite geplant sowie der Anbau einer Doppelgarage östlich des bestehenden Nebengebäudes. Da das Vorhaben nicht landwirtschaftlich privilegiert ist, handelt es sich laut Baugesetzbuch um ein sonstiges Vorhaben. Die Verwaltung sah keine Einwände gegen einen Ersatzbau an gleicher Stelle. Beim geplanten Anbau der Doppelgarage wurde jedoch gefordert, dass eine Unterbringung im bestehenden Gebäude geprüft und der Bedarf an weiteren Garagenplätzen nachgewiesen werden muss. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben unter diesen Auflagen einstimmig zu.

Schließlich wurde in Obing der Abriss und Ersatzbau eines bestehenden Wohnhauses sowie die Umnutzung von Nebengebäuden zu Wohnungen beantragt. Der Antragsteller plant, das östlich gelegene Betriebsleiterwohnhaus durch einen Ersatzbau zu ersetzen und den westlich angrenzenden ehemaligen Schweinestall in eine Wohnung im Erdgeschoss sowie das ehemalige Heulager im Obergeschoss ebenfalls als Wohnung zu nutzen. Das Gremium befürwortete das Vorhaben einstimmig und genehmigte auch die Änderung der Zimmer zu einer weiteren Wohnung, sofern die Voraussetzungen des Baugesetzbuches eingehalten werden. emk

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