Verstoß gegen Gemeindeordnung?

von Redaktion

Stadträte werfen Bürgermeister wegen Verlusten der Stadtwerke Pflichtverletzung vor

Mühldorf – Hat Mühldorfs Bürgermeister Michael Hetzl (UM) gegen die Bayerische Gemeindeordnung verstoßen, weil er die Stadträte nicht von sich aus frühzeitig über die möglichen Millionenverluste der Stadtwerke im Jahr 2022 informiert hatte? Das meinen die Stadträte Claudia Hungerhuber (SPD) und Dr. Matthias Kraft (Grüne).

Sie berufen sich auf Artikel 94 der Bayerischen Gemeindeordnung. Dort heißt es in Absatz drei: „Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.“ Also auch über die Stadtwerke Mühldorf am Inn GmbH & Co. KG, die zu 100 Prozent der Stadt Mühldorf gehört.

In Artikel 94 heißt es weiter: „Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über (…) die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.“

Seit 2021 gibt es keinen
Beteiligungsbericht mehr

„Seit 2021 wurde kein Beteiligungsbericht mehr vorgelegt, obwohl dieser laut Artikel 94 der Bayerischen Gemeindeordnung verpflichtend ist“, kritisiert Hungerhuber, die auch Bürgermeisterkandidatin ist. Ein solcher Bericht diene der „demokratischen Kontrolle und Transparenz.“

Diese Informationspflicht ist derzeit ein Thema, weil Stadträte erst durch eigene Recherchen im Sommer 2025 erfahren haben wollen, dass die Stadtwerke 2022 wohl einen Verlust von 7,17 Millionen Euro gemacht haben.

So steht es zumindest im Jahresbericht 2022, den die Geschäftsleitung der Stadtwerke am 19. Juli 2024 im Unternehmensregister hinterlegt hat; nachzulesen auf unternehmensregister.de. Dabei handelt es sich um die Internetseite des Bundesanzeigers, die Unternehmensdaten veröffentlicht.

Stadträte müssen erst
selber recherchieren

Stefan Lasner, Fraktionssprecher und Bürgermeisterkandidat der CSU, hatte im Sommer zu den 2022 entstandenen und 2024 veröffentlichten Zahlen erklärt: „Der Stadtrat wusste nichts davon.“ Er habe sich die Informationen aus Unternehmensregistern und von Internetplattformen selbst zusammensuchen müssen.

Hungerhuber moniert, dass auch im Haushalt 2024 die Zahlen der Stadtwerke „lückenhaft“ dargestellt seien: „Anstelle der Ist-Zahlen für 2022 wurden kommentarlos die Werte von 2021 angegeben.“

Bürgermeister weist
die Vorwürfe zurück

Bereits im Sommer hatte Bürgermeister Hetzl die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Geschäftsführung der Stadtwerke habe den Aufsichtsrat frühzeitig informiert. Darin sind neben Hetzl auch Stadträte der CSU, UM und Grünen. Hetzl: „Insofern wussten das Kontrollgremium und ich als dessen Vorsitzender zeitnah Bescheid – auch meine beiden Bürgermeister-Stellvertreterinnen.“  Im August hatte Stadtwerke-Chef Alfred Lehmann erklärt, dass sich die Zahlen noch deutlich verbessern könnten, da noch Verhandlungen mit der Versicherung laufen würden.

Die Stadt habe die Vorgaben des Artikels 94 nicht erfüllen können, „weil uns die benötigten Zahlen der Stadtwerke nicht vorlagen, die ihrerseits auf die Erstellung von Jahresabschlüssen durch die Wirtschaftsprüfer warteten“, schreibt auf Anfrage Werner Kurzlechner, Pressesprecher der Stadt Mühldorf. Hetzl hatte früher schon erklärt, dass die Zahlen für das Geschäftsjahr 2022 bislang noch nicht testiert, von den Wirtschaftsprüfern also noch nicht abschließend bestätigt worden seien. Die Stadtwerke haben jedenfalls im Juli 2024 dem öffentlich einsehbaren Unternehmensregister untestierte Zahlen gemeldet, „da bei Fristverletzung Bußgelder drohen“, schreibt Stadtwerkechef Lehmann auf Nachfrage. „Grundsätzlich kann man immer einen Jahresabschluss melden und die Testierung nachreichen.“

Beteiligte würden sich
rechtswidrig verhalten

Aus Sicht von Kraft würden die Beteiligten mit der unterlassenen Information „rechtswidrig“ handeln. Das habe er auch in einer Stadtratssitzung gesagt und der städtische Justiziar Peter Abt habe nicht widersprochen: „Das kommt selten vor – umso deutlicher zeigt es, wie klar die Rechtslage ist.“Die Gemeindeordnung sei keine Formalie, „sondern ein zentrales Instrument demokratischer Kontrolle“, betont Hungerhuber. „Die wiederholte Missachtung verletzt das Informationsrecht des Stadtrats und erschüttert das Vertrauen in eine transparente Stadtpolitik.“ Ein fehlendes Testat sei „kein Freibrief, um gesetzliche Berichtspflichten zu umgehen“. Es müssen jährlich Beteiligungsberichte vorgelegt werden, betont Kraft: „Wenn Unterlagen fehlen, muss das im Bericht so stehen – kein Bericht geht gar nicht.“

Stadt erarbeitet
Beteiligungsmanagement

Stadtsprecher Kurzlechner erklärt, dass die Verwaltung „mit Hochdruck“ daran arbeite, ein Beteiligungsmanagement für alle städtischen Unternehmen aufzubauen. „Wir gehen davon aus, dass wir diesbezüglich im Vergleich mit anderen gut dastehen – sowohl im Sinne der maximalen Transparenz als auch der Erfüllung rechtlicher Vorgaben.“

„Unsere Haushalte und ihre Grundlage lagen der Kommunalaufsicht immer vor und es hat völlig zu Recht nie Beanstandungen gegeben“, unterstreicht Hetzl. „Den Wunsch des Stadtrats nach Transparenz verstehe ich als Bürgermeister ebenso wie als Vorsitzender des Stadtwerke-Aufsichtsrats.“ Hetzl verweist auf die Stadtratssitzung am heutigen Donnerstag. Da werde ein „Großteil der offenen Fragen“ beantwortet. Die Wirtschaftsprüfer hätten in der Zwischenzeit „ihren Job erledigt“, jetzt lägen „valide Zahlen“ vor. Daher stehen am Donnerstag die Stadtwerke-Jahresabschlüsse der Jahre 2021, 2022 und 2023 auf der Tagesordnung. „Für danach noch unbeantwortete Fragen streben wir eine Berichterstattung idealerweise in der Januar-Sitzung 2026 an“, schreibt Hetzl.

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