Mühldorf – „Dem gings ja wieder besser“, sagte der 60-jährige, ledige und kinderlose Landwirt Sepp A. (Name von der Redaktion geändert) aus dem nördlichen Landkreis vor dem Amtsgericht Mühldorf mit klarer, selbstbewusster Stimme zu seiner Verteidigung. Laut Anklage habe sein Mastbulle über Wochen hinweg gelitten, Schmerzen gehabt, aber Sepp A. habe nichts unternommen, ihn nicht behandelt. Das sah der Landwirt anders: „Der ist ja wieder auf zwoa Kühe aufgesprungen.“
Aufgekommen ist das Ende November vergangenen Jahres durch eine anonyme Anzeige, als seine Rinder außerhalb des Hofs frei herumliefen. Also kontrollierte das Veterinäramt den Betrieb. Dabei sahen sie einen Mastbullen, der „eine hochgradige Umfangsvermehrung der rechten Hintergliedmaße aufwies und hochgradig lahmte“, sagte Staatsanwältin Stefanie Grossmann in ihrer Anklage.
Veterinäramt ordnet
Behandlung an
Sepp A. wurde schriftlich aufgefordert, ihn zu behandeln. Zwei Tage später bekam der Bulle von der Tierärztin ein Antibiotikum und ein Schmerzmittel.
Eine Woche später schaute das Veterinäramt noch mal vorbei. Dabei kam auf, dass der Bulle bereits Mitte September „wegen einer Gelenkentzündung im Bereich der Klaue hinten rechts“ schon mal behandelt wurde. Das habe der Angeklagte aber bereits nach einer Woche wieder beendet und erst Ende November fortgesetzt, „obwohl, wie Sie wussten, eine Weiterbehandlung erforderlich war“, warf Grossmann dem Landwirt vor.
Gleiches habe er im November gemacht: Nach wenigen Tagen gab es keine weitere Behandlung mehr. Anfang Dezember ordnete das Veterinäramt schließlich an, den Bullen zu töten. Das geschah dann auf Druck der Behörde am 10. Dezember. Eine anschließende Untersuchung ergab, „eine Entzündung im Klauengelenk und rückseitigen Weichgewebe der Außenklaue. Auch war die Ansatzstelle der tiefen Beugesehne nicht mehr nachvollziehbar. Die Innenklaue wies ebenfalls im rückseitigen Weichgewebe eine Entzündung auf“, führte Staatsanwältin Grossmann aus.
Schmerzen in
Kauf genommen
Das habe seit dem 11. September bestanden. „Obwohl die Behandlungsbedürftigkeit, wie Sie wussten, nach dem 18. September noch fortbestand, unterließen sie eine solche im Zeitraum vom 20. September bis zum 28. November“, führte Grossmann aus.
Sepp A. habe in Kauf genommen, dass der Bulle lang anhaltende Schmerzen habe; gleiches nach der Kontrolle Ende November. „Bei pflichtgemäßem Verhalten Ihrerseits wären dem Tier die entsprechenden Leiden daher erspart geblieben beziehungsweise hätten zu einem deutlich früheren Zeitpunkt gelindert werden können.“ Das sei „quälerische Tiermisshandlung durch Unterlassen“ und damit strafbar. Gegen den entsprechenden Strafbefehl über 90 Tagessätze zu 30 Euro hatte der 60-Jährige Widerspruch eingelegt. Er sah es anders, vertrat seine Ansicht vor Gericht ohne Anwalt mit ruhiger, selbstsicherer Stimme. Warum er den Bullen nicht behandelt habe, fragte Amtsrichter Florian Greifenstein. „Die Wochen danach ist es deutlich besser geworden. Er ist sogar wieder zweimal auf eine Kuh aufgesprungen“, sagte Sepp A.. „Der hat keine so großen Beschwerden gehabt. Ich habe meine Erfahrungen.“ Warum es das Veterinäramt anders gesehen habe? „Da sind wir nicht auf einer Linie.“ Sepp A. gab aber zu: „Er ist nicht normal marschiert, das möchte ich nicht behaupten.“ Richter Greifenstein überzeugte das nicht. Das Leiden des Bullen habe sich „über Tage und Wochen entwickelt“. Möchte Sepp A. seinen Einspruch gegen den Strafbefehl nicht alleine auf die Höhe der Strafe beschränken? Dann stünde nur eine Strafe von 60 Tagessätzen zu 15 Euro im Raum. Falls er das nicht mache, brauche es für die weitere Verhandlung einen Mitarbeiter vom Veterinäramt sowie die Tierärztin als Zeugen, vielleicht auch ein Gutachten vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. „So aufwendig brauchen wir es auch nicht“, meinte Sepp A. Ein Gutachten werde sicher teuer sein und „lügen soll man wegen meiner auch nicht“. Seine Entscheidung zum Einspruch: „Dann lass ma‘s.“ Mit den 60 Tagessätzen „wäre ich einverstanden“. Obwohl Sepp A. im Bundeszentralregister keinen Eintrag hatte, war er Richter Greifenstein nicht unbekannt; er hatte ihn 2020 schon mal wegen des gleichen Delikts verurteilt. „Der Hof ist verwahrlost“, meinte Greifenstein. Die Mutter sei vor vier Jahren gestorben, sagte Sepp A., die habe ihn angetrieben. Seit sie nicht mehr sei, sei er „gschlamperter“ geworden.
Das Veterinäramt hat ihm inzwischen die Tierhaltung verboten; im April hatte Sepp A. seine zuletzt 35 Tiere für rund 30.000 Euro verkauft. Jetzt lebe er nur noch vom Getreide- und Maisanbau. „Ein bisserl Reserven habe ich noch. Bis zur Rente müsste es noch reichen“, sagte Sepp A.. 2022 habe er ein zu versteuerndes Einkommen von rund 11.000 Euro gehabt; ohne die Tiere sei es sicher nicht mehr. „Es bleibt nicht viel unterm Strich.“ Seine PV-Anlage auf dem Dach bringe ihm monatlich rund 1.500 Euro.
Staatsanwältin glaubt dem
Angeklagten Einsicht nicht
Staatsanwältin Grossmann überzeugte das nicht. „Die massiven Schmerzen hätten nicht sein müssen“, sagte sie in ihrem Plädoyer. „Ein Geständnis sehe ich nicht wirklich. Er redet es bis jetzt klein.“ Sie blieb bei ihrer Strafforderung: 90 Tagessätze zu 30 Euro, also 2700 Euro. Sepp A. schluckt und meint in seinem Schlusswort: „Ich hätte halt weniger Strafe gemeint.“
Am Ende verhängte Richter Greifenstein 60 Tagessätzen zu 15 Euro, 900 Euro, auch müsse der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen. Die Tierquälerei „kann nicht mehr vorkommen“, begründete Greifenstein sein Urteil. Es habe zwei Vorfälle gegeben, aber wie schlimm es dazwischen war, „das wissen wir nicht. Das Ganze ist tragisch und das Ende einer Überforderung.“ Sepp A. habe alleine vor sich hin gewirtschaftet und mit dem Tod seiner Mutter seinen letzten Halt verloren, und es sei nur ein Tier betroffen gewesen, die 30.000 Euro brauche der Angeklagte vielleicht für Investitionen in seinen Hof.
Sepp A. war erleichtert: „Ich akzeptiere es.“ Staatsanwältin Grossmann wollte sich dazu im Gerichtssaal nicht äußern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.