Zentrale Versorgung bevorzugt

von Redaktion

Ingenieurbüro präsentiert Untersuchungsergebnisse zur kommunalen Wärmeplanung

Wasserburg – Eine Bestands- und Potenzanalyse der kommunalen Wärmeplanung wurde bereits am 30. Oktober im Wasserburger Stadtrat beraten, verschiedene Wärmeversorgungsarten untersucht und in Augenschein genommen, was wo möglich ist.

Dr. Johannes Stapf und Simon Markgraf von „Steinbacher Consult“ stellten in der jüngsten Sitzung des Rats die bisherigen Ergebnisse der Untersuchungen des Ingenieursbüros vor. Dabei verwiesen sie auf die Prämisse der Versorgungssicherheit und darauf, die Bürger umfangreich zu informieren.

Planer bewerten
Versorgungsarten

Die Planer bewerteten die verschiedenen möglichen Wärmeversorgungsarten auf ihre Tauglichkeit anhand folgender im Wärmeplanungsgesetz festgelegten Kriterien: Unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten wurden die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete im Stadtgebiet abgeleitet (siehe obere Grafik).

Die Einordnung von großen Gebieten der Stadt Wasserburg als Wärmenetzneubaugebiet (Grün) bedeutet nicht, dass hier auch tatsächlich ein Wärmenetz gebaut wird. Diese Einordnung bezieht sich darauf, dass die Versorgung dieser Gebiete mittels eines Wärmenetzes aufgrund der hohen Wärmedichte als wahrscheinlich geeignet bewertet wurde und daher diese Gebiete voraussichtlich für die Versorgung mit einem Wärmenetz infrage kämen.

Unter Vorbehalt
der Wirtschaftlichkeit

Für die in Orange eingezeichneten Gebiete ist die dezentrale Wärmeversorgung aufgrund der geringeren Wärmedichte voraussichtlich die geeignetere Wärmeversorgungsart. Ob bei einer Entwicklung eines Fernwärmenetzes auch benachbarte, für die dezentrale Wärmeversorgung ausgewiesene Bereiche angeschlossen werden könnten, ist ebenfalls möglich, kann aber erst bei detaillierter Netzplanung nach der kommunalen Wärmeplanung bewertet werden.

In Hinblick auf die Zukunft des Gasnetzes schließen sich Wärmenetzneubaugebiete und Gasnetze nicht gegenseitig aus. Das vorhandene Gasnetz wird weiter vom Gasnetzbetreiber unter Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit betrieben werden und kann potenziell auch auf Wasserstoff umgestellt werden.

Die Wasserstoffversorgungspläne sind noch nicht detailliert und verbindlich genug, um mit den gesetzlich festgelegten Kriterien eine im Vergleich zu den anderen Wärmeversorgungsarten höhere Geeignetheit der Versorgung mit Wasserstoff abzuleiten.

Daher erhalten nach aktueller Bewertung die Wärmenetze und dezentralen Wärmeversorgungsarten den Vorzug gegenüber gasbasierten Wärmelösungen. Eine Neubewertung dieser Sachlage wird spätestens mit der gesetzlich verpflichtenden Fortschreibung der Wärmeplanung Anfang der 2030er-Jahre oder bereits vorher in Abstimmung mit den Gasnetzbetreibern erfolgen.

Die noch unsichere, aber grundsätzlich wahrscheinlich geeignete Versorgungsoption der Großindustrie mit Wasserstoff findet bei der Einordnung des Gewerbegebiets in Reitmehring Berücksichtigung und wird als „Prüfgebiet“ mit noch ungewisser Zukunft ausgewiesen.

Beim Gewerbegebiet an der Gemeindegrenze zu Edling sind die für eine Einteilung erforderlichen Umstände noch nicht ausreichend bekannt, weshalb hier ebenfalls auf ein „Prüfgebiet“ zurückgegriffen wird.

Die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete dienen als Orientierung für die Gebäudeeigentümer im Stadtgebiet, wie sich die Wärmeversorgung in Zukunft entwickeln könnte.

Aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet entsteht keine Pflicht für einen Gebäudeeigentümer, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen. Es entsteht auch keine Pflicht für die Stadt Wasserburg oder Dritte, wie Fernwärmenetzbetreiber, eine bestimmte Wärmeversorgungsart bereitzustellen (Vergleich: Paragraf 18 Wärmeplanungsgesetz).

Gebäudeeigentümer bleiben für die Einhaltung der Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes selbst verantwortlich.

Für konkrete Aussagen zur Entwicklung von Fernwärmenetzen oder der Verfügbarkeit von Wasserstoff müssen separate Untersuchungen und Machbarkeitsstudien nach der kommunalen Wärmeplanung abgewartet werden.

Der rote Bereich würde die Tegernau, das Burgerfeld und die Altstadt abdecken, der lilafarbene Bereich Gabersee und die Burgau.

Insgesamt begrüßten die Stadträte die Einteilung, wünschten sich aber in der Beschlussfassung mehr Spielraum. Vor allem die Altstadt wegen ihrer zentralen Lage und der engen Bebauung sollte sinnvollerweise isoliert betrachtet werden. Markgraf betonte, dieser Entwurf könne flexibel angepasst werden. Ebenfalls könnte es vorteilhaft sein, Kontakt mit den Nachbarkommunen aufzunehmen, um die Wirtschaftlichkeit gebündelt zu betrachten.

Die Planer gehen davon aus, dass in den kommenden fünf Jahren wohl nicht viel passieren werde. „Um ins Detail zu gehen und herauszufinden, wie viel Energie wir nutzen können, bedarf es einer tatsächlichen tiefen Geothermiebohrung. Darauf folgt eine Machbarkeitsstudie, in der Kosten und Zeitrahmen gesetzt werden können.“ Nun wird der Ball ins neue Jahr gespielt: Die zu erarbeitende Umsetzungsstrategie wird in der Stadtratssitzung im Januar 2026 vorgestellt, woraufhin die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Februar 2026 erfolgt. Ein finaler Beschluss des Wärmeplans ist somit im März 2026 möglich.

Der Stadtrat nahm einstimmig Kenntnis von den voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten, den Hintergründen zur Einteilung sowie dem Zielszenario der kommunalen Wärmeplanung und billigte die Erarbeitung der darauf aufbauenden Umsetzungsstrategie und der vorgeschlagenen Fokusgebiete, die gegebenenfalls angepasst werden.

Energiemengen
betrachtet

Das Ingenieurbüro betrachtet im Zielszenario Engergiemengen und Verbrauch von Gewerbe, Einzelhandel, öffentlichen Einrichtungen, privaten Haushalten und der Industrie exklusive der Verbräuche der Firma Meggle.

Die Frage, wie sich der Molkereibetrieb Meggle versorgen wird, auch, um sich als Industrieunternehmen weiter konkurrenzfähig aufzustellen, bleibt bislang unbeantwortet und kann vom Ingenieurbüro zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden.

Das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 (Bayerisches Klimaschutzgesetz) jedoch wird entsprechend der aktuellen Prognose voraussichtlich nur unzureichend erfüllt.

Rückgang des
Bedarfs angenommen

Für Wasserburg wird ein Rückgang des Wärme-Endenergiebedarfs bis 2040 um 27 Prozent angenommen, neu geschaffene Wärmenetze würden 40 Prozent zur Versorgung beitragen. Bei dieser angenommenen Entwicklung würden aber noch immer rund 12.000 Tonnen CO2-Äquivalente an Treibhausgasen emittiert.

Wollte man dies kompensieren, müssten rund 1.200 bis 2.000 Hektar Wald aufgeforstet und dauerhaft erhalten werden oder 340 bis 480 Hektar landwirtschaftlich intensiv genutzte Moorfläche einer Renaturierung zugeführt werden. Die Gemeindefläche von Wasserburg am Inn beträgt 1.880 Hektar.

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