Martin Wieser rechtskräftig verurteilt

von Redaktion

Strafbefehl für AfD-Mann, der verbotene NS-Parole auf Facebook verwendet

Oberneukirchen – Martin Wieser ist Kreisrat, Bezirksrat, stellvertretender Kreisvorsitzender des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) und – wie er selber immer wieder erklärt – Mitarbeiter im Landratsamt Mühldorf. Martin Wieser ist auch Mitglied der in Teilen rechtsextremen AfD und wandelt zum Teil auf den Spuren des Thüringer AfD-Politikers und Rechtsextremen Björn Höcke – jetzt auch bis hin zur Verurteilung.

Denn wie Höcke hat auch Wieser die verbotene NS-Parole „Alles für Deutschland“ genutzt und sich damit Ärger mit der Justiz eingehandelt. Während Höcke diese Parole auf Veranstaltungen verwendet hat und deswegen im April 2024 vor Gericht stand, hat Wieser diese Parole im April 2024 auf Facebook verwendet und dafür im Sommer einen Strafbefehl bekommen.

Strafe ohne
Hauptverhandlung

Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Entscheidung des Gerichts, mit der eine Strafe ohne Hauptverhandlung verhängt wird. Dagegen hatte Wieser zunächst Einspruch eingelegt, „weil der Vorwurf gegen mich konstruiert und rechtlich unhaltbar erschien“, schreibt er jetzt auf Nachfrage. „Alles für Deutschland“ wurde von der paramilitärischen Nazi-Organisation SA verwendet und unter anderem auf SA-Dolchen eingraviert. Daher gilt die Parole als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Der Gebrauch ist strafbar, wenn er als Unterstützung oder Billigung des Nationalsozialismus zu werten ist; heute gehört die Parole zum symbolischen Repertoire der rechtsextremen Szene. Wieser hat in der Vergangenheit mit Chiffren der Rechtsextremen auf Facebook mehrfach zumindest kokettiert.

Am 9. November 2023 hatte er auf Facebook der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck zum 95. Geburtstag gratuliert und sie als „eine Frau mit Rückgrat“ bezeichnet. Im Nachgang gab sich Wieser unwissend, er habe ihr nur wegen des hohen Alters gratuliert.

Am 9. April 2024 lobte er auf Facebook das Buch „Regime Change von rechts – Eine strategische Skizze“ des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner.

Am 20. April 2024 hat er auf Facebook eine historische Aufnahme von Hitlers Geburtshaus mit dem Text „Alles Gute zum Geburtstag!!“ geliked. Wieser sprach von einer Fälschung und später davon, dass es nicht ersichtlich gewesen sei, „dass es sich um das Geburtshaus von Adolf Hitler handelte“.

Im April 2024 stand Höcke bereits wegen der verbotenen NS-Parole in Halle vor Gericht, als Wieser postete: „Ich stehe komplett auf der rechtsstaatlichen Seite und den Aussagen von Björn Höcke.“ Er schrieb: „Alles für Deutschland, alles für unsere Heimat und alles für die AfD“. Und am 29. April: Höcke habe „nichts Unrechtes getan“, das Gerichtsverfahren sei „undemokratisch und fraglich“.“ Wieser damals abschließend: „Ich weise klar darauf hin, dass ich kein Rechtsextremist bin.“ Sowohl das Amtsgericht Halle als auch das Landgericht Halle hatten Höcke im Mai und Juli 2024 wegen des Verwendens der besagten NS-Parole verurteilt. Das Landgericht verhängte zuletzt eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro, insgesamt 16.900 Euro. Der Bundesgerichtshof hat am 20. August die Revision von Höcke widerrufen und die Urteile bestätigt.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein leitete im April 2024 ein Vorprüfungsverfahren gegen Wieser ein, „in dem geklärt wird, ob ein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat gegeben ist“, schrieb damals der Oberstaatsanwalt Vietze.

Anfang August teilte Dr. Angela Miechielsen, Pressesprecherin am Amtsgericht Mühldorf, auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen mit, dass von einem Richter ein Strafbefehl gegen Wieser erlassen wurde. Martin Wieser sei verdächtig, „sich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß Paragraf 86a Absatz 1 Nummer 1 Strafgesetzbuch (StGB) schuldig gemacht zu haben“, schreibt Vietze. Die Staatsanwaltschaft habe daher eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 100 Euro – insgesamt 8.000 Euro – beim Gericht beantragt. Der entsprechende Strafbefehl bedeute, „dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht einen hinreichenden Tatverdacht bejaht haben, wonach eine Verurteilung jedenfalls für wahrscheinlicher gehalten wird als ein Freispruch“, erklärte Oberstaatsanwalt Vietze.

Wieser hatte Anfang August zunächst Einspruch gegen seinen Strafbefehl eingelegt. Er ließ damals eine Nachfrage unbeantwortet, „ob er sich bewusst war, dass es sich dabei um eine verbotene Parole handelt“. Anfang November habe Wieser seinen Einspruch zurückgezogen, teilt Gerichtssprecherin Miechielsen jetzt auf Anfrage mit. Wieser begründet das jetzt so: „Nach Monaten schlafloser Nächte und quälender Unsicherheit habe ich, nach sorgfältiger anwaltlicher Beratung, schweren Herzens entschieden, den Einspruch zurückzunehmen. Dieser Schritt war kein Schuldeingeständnis, sondern ein Akt des Selbstschutzes, um weitere psychische Belastungen abzuwehren.“

Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Sein Vertrauen in die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns sei „tief erschüttert“, die strafrechtliche Relevanz der Parole empfinde er „bis heute als überzogen und nicht gerechtfertigt“, schreibt Wieser weiter. Er sehe eine Gefahr für die Meinungsfreiheit.

Unabhängig davon: Juristisch ist Wieser damit verurteilt, weil er Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet hat.

Artikel 5 von 11