Rodung für Windräder in Schermannsöd gestartet?

von Redaktion

Abholzung über Feiertage ruft Gegner auf den Plan

Unterreit/Schnaitsee/Taufkirchen – Weihnachtsfrieden jetzt über die Feiertage? In Unterreit ist hiervon nichts zu spüren. Denn Rodungsarbeiten im Wald von Schermannsöd haben den Verein Energie-Gewendet auf den Plan gerufen.

Seit längerer Zeit setzen sich Vorsitzender Holger Schramm und seine Mitstreiter gegen die geplanten Windkraftanlagen in dem Forstgebiet ein. Zwei Klagen, eine Verbandsklage und eine Nachbarschaftsklage hätten sie dafür beim Verwaltungsgericht eingereicht. Am Sonntag (21. Dezember) habe der Verein zu seinem Entsetzen aber festgestellt, dass im Wald dennoch gerodet wird.

Wahrscheinlich, so vermutet der Verein, sind es Arbeiten für die geplanten fünf Windräder. Das habe auch ein Mitarbeiter vor Ort gesagt, erklärt Schramm. Bestätigen lässt sich diese Vermutung nicht. Bei der Firma Toerring Green Energy GmbH, die für den Bau der Windkrafträder verantwortlich ist, ist kein Sprecher zu erreichen. Eine Sekretärin verweist auf die Feiertage und die damit verbundene Urlaubszeit. Anfragen könnten derzeit nicht beantwortet werden.

Schramm ist allerdings sauer, zum einen, weil er einen Kahlschlag des Walds vermutet. Fast genauso schlimm findet er allerdings den Zeitpunkt der Arbeiten. Er finde es „bezeichnend“, dass die Rodungsarbeiten genau jetzt über die Feiertage stattfinden würden. „Da können wir natürlich wegen der geringen Besetzung in den Gerichten auch nicht juristisch dagegen vorgehen“, sagt Schramm. Zudem stehe weiterhin das Ergebnis der Klagen aus. Zwar besitzt das Unternehmen Toerring Green Energy GmbH eine Baugenehmigung für die fünf Windkraftanlagen. Diese wurde im August gemeinsam mit einer Genehmigung für die notwendige Rodung vom Landratsamt Mühldorf erteilt, wie das Landratsamt auf Anfrage erneut bestätigt.

Allerdings hatte das Landratsamt im August auch davon gesprochen, dass eine Klage eine aufschiebende Wirkung habe. „Wird mit den Arbeiten begonnen, bevor der Bescheid unanfechtbar geworden ist, müssen diese beendet werden, sobald gegen den Genehmigungsbescheid Klage erhoben wird“, hieß es in dem damals erteilten Bescheid. Damit, so die Behörde damals, will das Landratsamt verhindern, dass der Investor Fakten schaffen kann, bevor ein Gericht entschieden hat.

Ob diese aufschiebende Wirkung sich auch auf den vorliegenden Fall der Rodung bezieht, bleibt aber vorerst fraglich. Aufgrund der Feiertage und der damit verbunden Urlaubszeit könne diese Frage vorerst nicht beantwortet werden, heißt es aus der Pressestelle. Eine Stellungnahme dazu wird im neuen Jahr erwartet. Sophia Huber

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